Von Kurzarbeit bis Pflegeversicherung

Was sonst noch kommt für Arbeitnehmer, Ehepaare und Pflegebedürftige
von  Abendzeitung
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen © dpa

Was sonst noch kommt für Arbeitnehmer, Ehepaare und Pflegebedürftige

Ehegatten-Besteuerung: Die Steuerklasse V wird entschärft. Von 2010 gilt für Doppelverdiener ein freiwilliges „Faktorverfahren“. Konkret sollen Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern – optional – gemeinsam nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert werden können. Dabei wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden schon bei der monatlichen Auszahlung und nicht erst beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden.

Kurzarbeitergeld: Die in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen bewährte Kurzarbeiter-Regelung wird um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, kann aber nur noch maximal 18 Monate statt zwei Jahre bezogen werden.

Beitragsbemessungsgrenzen: Besserverdiener werden monatlich etwa 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen. Das bringt die zum Jahreswechsel übliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen mit sich. Sie folgen der Entwicklung der Einkommen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben.

Pflege: Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Pflegehilfe: Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro, Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro, Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro. Pflegegeld: Stufe 1 von 215 auf 225, Stufe 2 von 420 auf 430, Stufe 3 von 675 auf 685 Euro. Vollstationäre Versorgung: Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro, Härtefälle von 1750 auf 1825 Euro. Kurzzeitpflege: 1470 auf 1510 Euro.

Bleiberecht: Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe wird zum 1. Januar um zwei Jahre bis Ende 2011 verlängert. Sonst hätte 2010 etwa 30000 Flüchtlingen eine Abschiebung gedroht.

Mehrwertsteuer: Für Übernachtungen in Hotels gilt die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 Prozent.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.