Volkswagen stellt sich auf Mammutverfahren ein

Der Autobauer Volkswagen stellt sich nach der bundesweit ersten Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal auf einen langwierigen Prozess ein. Das Unternehmen rechne mit einer Verfahrensdauer von mindestens vier Jahren, sagte ein VW-Sprecher.
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VW geht davon aus, dass rund zwei Jahre vor dem Oberlandesgericht Braunschweig und danach zwei weitere Jahre vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird.
Kay Nietfeld/dpa VW geht davon aus, dass rund zwei Jahre vor dem Oberlandesgericht Braunschweig und danach zwei weitere Jahre vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird.

Braunschweig - Der Autobauer Volkswagen stellt sich nach der bundesweit ersten Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal auf einen langwierigen Prozess ein. Das Unternehmen rechne mit einer Verfahrensdauer von mindestens vier Jahren, sagte ein VW-Sprecher.

VW geht davon aus, dass rund zwei Jahre vor dem Oberlandesgericht Braunschweig und danach zwei weitere Jahre vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Das OLG hatte kürzlich den 30. September als Starttermin für die Verhandlung bekanntgegeben.

Stellvertretend für die Dieselfahrer hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im November die erste Möglichkeit für eine solche Klage in Deutschland genutzt. Nach VW-Angaben haben sich mittlerweile rund 420.000 Verbraucher der Klage angeschlossen. Mit dem neuen Instrument können Verbraucherschützer stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei zunächst kein finanzielles Risiko.

Ein mögliches rechtskräftiges Urteil kann aus Sicht von Volkswagen nur die Basis für eventuelle Einzelklagen sein. Eine Feststellung möglicher individueller Schadenersatzansprüche sieht VW deshalb nicht vor 2024. Die Rechtsposition des Konzerns bleibt indes gleich. "Aus unserer Sicht haben die Kunden keinen Schaden erlitten, da alle Autos im Verkehr genutzt werden können und sicher sind", sagte der VW-Sprecher.

Die Klägerseite sieht das anders. Volkswagen habe betrogen und schulde geschädigten Verbrauchern dafür Schadenersatz, hatte vzbv-Vorstand Klaus Müller zur Begründung der Klage gesagt.

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