Vielflieger gewinnt gegen Lufthansa
Ein Geschäftsmann verkauft sein Bonus-Ticket. Doch ohne Konsequenzen zu fürchten, das darf nicht jeder.
Köln - Viele Meilen geflogen und gesammelt und ein Ticket dafür bekommen: Darf man das dann einfach verkaufen? Eigentlich nicht, doch ein Geschäftsmann hat nun vor dem Oberlandesgericht Köln in dieser Frage einen Sieg gegen die Lufthansa errungen.
Das Gericht gab dem Mann Recht, der seine Flugprämie zu Barem machte. Die Lufthansa durfte ihm folglich auch nicht seine Mitgliedschaft im Vielfliegerprogramm entziehen, so die Richter. Der Prozess ging bereits in die zweite Instanz. Zunächst hatte das Landgericht Köln der Lufthansa nämlich Recht gegeben. Das Argument der Fluggesellschaft: Das Ticket aus dem Meilenprogramm sei für den Kunden als Lohn für seine Treue gedacht, so Lufthansa-Sprecher Klaus Gorny.
„Das ist eine vergleichsweise schwierige Abwägegeschichte“, sagte am Mittwoch der Vorsitzende Richter Peter Thurn. „Im Kern geht es um die Frage, was mit den erworbenen Prämien geschehen soll“. Denn andererseits, so heißt es bei der Lufthansa, kann der Kunde sein Bonus-Ticket an Freunde und Verwandte verschenken – aber eben nicht verkaufen.
„Aller Voraussicht nach“ will das Flugunternehmen den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen. Die Gerichtssprecherin macht darüber hinaus klar, dass sich das Kölner Urteil vom MIttwoch nur auf diesen einen Fall bezieht. Nicht jeder Vielflieger kann nun ohne Konsequenzen seine Bonusmeilen-Tickets verkaufen.
Erst im Februar musste sich die Lufthansa in Sachen Flugmeilen vor Gericht verantworten. Fazit: Sie darf Flugmeilen nicht einfach abwerten, sondern muss Änderungen im Meilensystem künftig drei Monate vorher ankündigen.
Doch was darf ich als Vielflieger mit meinen Meilen denn alles machen? Meilen sind weder übertragbar, sie können auch nicht in Bargeld umgerechnet werden, heißt es bei Lufthansa, deren „Miles and More“-Programm das führende in Europa ist. Meilen, die 36 Monate nach dem Flug, dem Hotelaufenthalts oder der Wagenanmietung nicht gegen eine Prämie eingelöst werden, verfallen zum nächsten Quartalsende.
Im Normalfall ist es nicht erlaubt, Prämien zu verkaufen, zu tauschen oder auch zu erwerben. An Verwandte oder nahe stehende Personen kann die Prämie aber verschenkt werden. Auch Meilen dürfen nicht offiziell verkauft werden – sonst droht die Kündigung des Vielflieger-Kontos oder sogar Schadenersatz.
Und wie ist es mit Bonusmeilen von der Geschäftsreise aus? 2006 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitnehmer solche gesammelten Meilen nicht ohne Absprache mit dem Arbeitgeber privat abfliegen dürfen.
Tipp der Experten: Gesammelte Meilen lieber für Flugprämien oder Upgrades als für Sachpreise nutzen. Flugprämien sind nämlich bis zu sieben Mal mehr wert.