Verunsichert durch die Versicherung
MÜNCHEN Ein Unfall beim Tennis mit weit reichenden Folgen. Das Knie der Sportlerin knickt nach innen. Gott sei Dank heilt die Verletzung. Monate danach fast die gleiche Verletzung, diesmal mit dauerhaften Einschränkungen – die Sportlerin kann sich nicht mehr wie vorher bewegen, ist invalide. Immerhin hat sie zwei Unfallversicherungen abgeschlossen. Doch als sie den Schaden meldet, bekommt sie die geballte juristische Macht der Assekuranz zu spüren.
Die Versicherung fährt schweres Geschütz auf. Eine der Gesellschaften zahlt anstandslos. Die andere lehnt ab, verwickelt die Frau in einen quälenden Rechtsstreit – ein alltäglicher Vorgang, sagt der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Jürgen Hennemann. Geht’s ans Zahlen, fahren die Versicherungen oft schweres juristisches Geschütz auf, berichtet auch die Stiftung Warentest. Ihr Rat deswegen: Wer einen Schaden hat, sollte ihn sofort schriftlich melden – und dann umgehend Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder beim Anwalt holen. Dies gilt auch schon für das Ausfüllen des Formulars zum Schadensverlauf, das nach der Schadensmeldung vom Versicherer kommt.
Besser die Rechtschutz-Police von einem anderen Anbieter. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese bei Streitigkeiten mit der Assekuranz einschalten. Doch Vorsicht: Viele Kunden haben sich in jungen Jahren Rundum-Sorglos-Pakete ihrer Assekuranz verkaufen lassen. Das bedeutet: Sämtliche Verträge wurden mit ein und derselben Versicherung abgeschlossen. Im Streitfall soll dann beispielsweise die Rechtsschutzversicherung der Allianz gegen die Unfallversicherung des gleichen Anbieters antreten – keine sehr glückliche Konstellation. Um Interessenskonflikte auszuschließen, sollten Versicherungskunden deshalb die Rechtsschutzpolice bei einem anderen Anbieter ordern als die übrigen Verträge. Wer im Streitfall den Gang zum Anwalt scheut, kann sich an den Ombudsmann der Versicherer wenden. Die Schlichtungsstelle arbeitet gratis und entscheidet bis zum einem Streitwert von 10000 Euro. Diese Entscheidung ist für den Versicherer verbindlich, für den Kunden jedoch nicht – er kann immer noch vor Gericht ziehen. Bei höheren Streitwerten bis 100000 Euro spricht der Ombudsmann nur eine Empfehlung aus.
www.versicherungsombudsmann.de, 0800/3696000.