Verspäteter Urlaubsflug: Streit wird am EuGH entschieden

Karlsruhe - Die Eheleute wollten mit ihren beiden Töchtern 2012 von Hamburg über Gran Canaria nach Fuerteventura reisen. Weil der erste Flieger eine kleine Verspätung hatte, verpassten sie ihren Anschluss und kamen 14 Stunden zu spät an. Grundsätzlich stehen Passagieren bei einem innereuropäischen Flug dieser Entfernung 400 Euro von der Airline zu, wenn sie drei oder mehr Stunden zu spät am Ziel sind - egal ob mit oder ohne Zwischenstopp.
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Neu an dem Fall ist, dass zwar beide Flüge bei einem Reiseveranstalter gebucht wurden, aber über verschiedene Fluggesellschaften liefen. Daher ist unklar, ob die erste Airline verantwortlich gemacht werden kann. (Az. X ZR 138/15)