Verbraucherschützer monieren Bankberatungs-Protokolle

Bankkunden können sich laut einer Untersuchung der Verbraucherzentralen oft nicht auf die vorgeschriebenen Protokolle über Anlageberatungen verlassen.
dpa |
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Berlin - In 20 Prozent der Fälle wurde trotz gesetzlicher Verpflichtung gar keine Aufzeichnung ausgehändigt. Dies teilte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mit. Ausgewertet wurden 50 Gespräche in 50 Geldinstituten. In 40 Prozent der Fälle war eine Kunden-Unterschrift auf dem Protokoll vorgesehen, obwohl nur der Berater dazu verpflichtet ist. Moniert wurde auch, wie die Risikobereitschaft von Kunden dokumentiert wird.

Seit 2010 sind Institute verpflichtet, Kunden eine schriftliche Zusammenfassung von Beratungsgesprächen aushändigen, wenn dabei die Rede auf Wertpapiere kommt, also etwa Aktien oder Fonds.

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