Verbraucherklage gegen VW: Gericht will Vergleich anregen

In der Musterfeststellungsklage im Volkswagen-Diesel-Skandal vor dem Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) kommt Bewegung. Nun scheint ein Vergleich möglich.
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Anwälte und Prozessbeteiligte unterhalten sich vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen VW.
Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa Anwälte und Prozessbeteiligte unterhalten sich vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen VW.

Braunschweig - Bei der Musterklage für fast eine halbe Million Dieselfahrer gegen Volkswagen sieht das Gericht Möglichkeiten zur Einigung.

Er werde im weiteren Verfahrensverlauf Vergleichsgespräche anregen, kündigte der Vorsitzende Richter Michael Neef an. Mit dem zweiten Verhandlungstag am Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) das Musterverfahren über mögliche Schadenersatzansprüche von VW-Kunden fortgesetzt.

Sowohl Volkswagen als auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußerten aber Zweifel. "Ein Vergleich ist kaum vorstellbar", sagte ein VW-Sprecher. Derzeit liege nach wie vor noch kein aktueller, vollständiger Registerauszug vor. Ähnlich hatte sich zuvor der Verbraucherzentralenverband geäußert. "Es gab bisher keine Vergleichsverhandlungen mit VW", sagte Verbandschef Klaus Müller. Diese seien nur sinnvoll, wenn der komplette Registerauszug vorliege.

Tatsächlich steht die Zahl der angemeldeten Verbraucher noch nicht fest. Es habe rund 445.000 Anmeldungen gegeben, es lägen aber auch etwa 77.000 Rücknahmeerklärungen vor, teilte Richter Neef mit.

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