Verbot von Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber

Für Energiesparlampen, die zu viel giftiges Quecksilber enthalten, wird es auf dem deutschen Markt keine Nachsicht geben.
von  dpa
Für Verbraucher kann das giftige Schwermetall Quecksilber im Haushalt zur Gefahr werden, wenn die Energiesparlampe zerbricht. Foto: Patrick Seeger
Für Verbraucher kann das giftige Schwermetall Quecksilber im Haushalt zur Gefahr werden, wenn die Energiesparlampe zerbricht. Foto: Patrick Seeger © dpa

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für Lampen eines niedersächsischen Herstellers, die in Tests Grenzwerte deutlich überschritten hatten. So etwas sei keine Bagatelle.

Lesen Sie auch: Ex-Chef der Monopolkommission für Aufteilung von Tengelmann

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die ankündigte, bei Verstößen auch gegen andere Hersteller weiter konsequent vorzugehen. Aus Sicht des Verbandes stärkt das Urteil insgesamt die Möglichkeiten der Verbraucherschutzverbände, im Bereich Gesundheitsschutz direkt gegen Unternehmen zu klagen. Einer BGH-Sprecherin zufolge ist das Urteil aber nicht so grundsätzlich zu lesen. (Az. I ZR 234/15)

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.