Urteil über Luftverkehrssteuer erwartet

Seit Jahren ächzen die Fluglinien unter der Luftverkehrssteuer, beklagen Wettbewerbsverzerrungen und rückläufige Passagierzahlen. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Abgabe bestehen bleibt oder gar ganz wegfällt.
dpa |
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Karlsruhe - Unbeliebt bei Airlines, wichtig für den Bund. Die Luftverkehrsabgabe spült jährlich viel Geld in die Steuerkasse. Ob das so bleibt, entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch (10.00 Uhr). Geklagt hatte Rheinland-Pfalz.

Worum geht es?

Die 2011 von der schwarz-gelben Koalition eingeführte Luftverkehrssteuer wird auf alle gewerblichen Passagierflüge erhoben, die in Deutschland starten. Airlines zahlen die Abgabe pro Passagier. Das gilt unabhängig davon, ob der Anbieter ein deutsches oder ein ausländisches Unternehmen ist.

Warum ist die Steuer umstritten?

Die deutsche Luftfahrtbranche sieht sich finanziell extrem belastet. So habe die Steuer allein die vier deutschen Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin, Condor und Tui Fly bisher rund zwei Milliarden Euro gekostet, kritisiert der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Das Geld fehle bei Investitionen. Flughäfen machen die Ticketsteuer außerdem für sinkende Passagierzahlen verantwortlich: Airlines wanderten ins benachbarte Ausland ab, wo sie keine Abgabe zahlen müssten.

Was sagt der Bund dazu?

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat jüngst deutlich gemacht, dass eine Änderung der Ticketsteuer im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen ist. Auch wenn Billigflieger Ryanair den Bundestag am Dienstag noch aufgefordert hat, die Ticketsteuer "in den Wind zu schießen" - der Bund wird an der Abgabe festhalten, sollte das Bundesverfassungsgericht nicht anders entscheiden.

Worüber entscheidet Karlsruhe genau?

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über eine sogenannte Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz, die die damalige SPD-Alleinregierung 2011 eingereicht hat. Das Land hält die Steuer für verfassungswidrig und nichtig. Die Ticketabgabe sei ungerecht ausgestaltet, der Bund dafür gar nicht zuständig gewesen.

Wie kann sich das Verfassungsgericht entscheiden?

Es kann das Gesetz zur Steuer in vollem Umfang für rechtens halten. Es kann aber auch Teile für verfassungswidrig erklären. Das ist dann denkbar, wenn die Steuer aus Sicht der Richter etwa ungerecht ausgestaltet ist. Das Gericht kann das Gesetz aber auch für nichtig erklären, dann fällt es weg.

Welche Auswirkungen hätte solch eine Nichtigerklärung?

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) müsste auf eine Milliarde Euro jährlich verzichten. So viel bringt die Steuer ein. Das fehlende Geld würde den angestrebten ausgeglichenen Haushalt in weite Ferne rücken lassen. Die Unternehmen aber hätten wieder mehr in ihren Kassen.

Würde Fliegen billiger?

Wohl nur in sehr geringem Ausmaß. Die Fluglinien sagen, dass sie die Steuer wegen des harten Wettbewerbs unter den Airlines kaum auf den Preis für die Tickets draufschlagen können.

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