Urteil gegen Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker erwartet
Stuttgart - Knapp neun Monate nach Prozessbeginn verkündet das Landgericht Stuttgart heute das Urteil gegen den früheren Drogerieunternehmer Anton Schlecker. Wie es ausfällt, hängt entscheidend davon ab, wie das Gericht Schleckers Kenntnis über die drohende Pleite der Drogeriemarktkette beurteilt.
Dem 73-Jährigen wird vorgeworfen, Millionen zur Seite geschafft zu haben, als er die Insolvenz seines Unternehmens schon absehen konnte.
Verteidiger halten Haftstrafe für überzogen
Die Staatsanwaltschaft hat drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Dessen ebenfalls angeklagte Kinder Lars und Meike sollen nach dem Willen der Anklagevertreter zwei Jahre und zehn Monate beziehungsweise zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Schlecker selbst hat betont, immer an den Fortbestand seiner Firma geglaubt zu haben. Die Verteidiger der Familie halten die Forderung nach einer Haftstrafe für überzogen. Sie zweifeln die Gutachten an, mit denen die Anklage ihre Vorwürfe belegt sieht.
Die Staatsanwaltschaft listet gut 16 Millionen Euro an Schäden auf, für die Schlecker aus ihrer Sicht verantwortlich gemacht werden kann. Etwa zwei Drittel sind Verluste wegen mutmaßlich überhöhter Stundensätze, die das Mutterunternehmen Schlecker an die Logistik-Tochterfirma LDG zahlte, die den beiden Kindern gehörte. Den Rest soll der 73-Jährige aktiv verschoben und damit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben.
Lars und Meike Schlecker wirft die Anklage vor, noch kurz vor der Insolvenz im Januar 2012 sieben Millionen Euro als Gewinn der LDG an sich selbst ausgeschüttet zu haben - obwohl die Firma keinen Gewinn gemacht hatte.
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