Unliebsame Angestellte loswerden - gezielte Suche nach Lappalien

Wegen eines Brotaufstrichs zerrt der Arbeitgeber einen Bäcker erneut vor Gericht. Der Bäcker siegt. Doch der Fall zeigt: In der Krise versuchen Firmen verstärkt, unliebsame Mitarbeiter loszuwerden
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Wegen eines Brotaufstrichs zerrt der Arbeitgeber einen Bäcker erneut vor Gericht. Der Bäcker siegt. Doch der Fall zeigt: In der Krise versuchen Firmen verstärkt, unliebsame Mitarbeiter loszuwerden

MÜNCHEN/HAMM Es ging nur um einen Brotaufstrich für geschätzte 10 Cent. Doch der Arbeitgeber ließ nicht locker – und verlor. Gestern hob das Landesarbeitsgericht Hamm die Kündigung eines Bäckers auf. Sein Arbeitgeber hatte ihn wegen einer Lappalie rausgeschmissen.

Der 26-Jährige hatte am Arbeitsplatz einen Brotaufstrich aus firmeneigener Produktion gegessen. Die Semmel hatte er vorher gekauft. Den Aufstrich nahm er sich einfach so – um ihn abzuschmecken, wie er später erklärte. Die Bäckerei-Kette kündigte ihm. Er wehrte sich vor Gericht und bekam Recht. Eine Revision ließen die Richter nicht mehr zu.

Der Bäcker ist nur einer von etlichen Arbeitnehmern, denen zuletzt wegen einer vermeintlichen Bagatelle die Kündigung ins Haus flatterte (siehe Kasten). Glaubt man Arbeitnehmeranwälten, dann ist das kein Zufall. Sie klagen: In der Krise suchen Arbeitgeber gezielt nach Gründen, um Mitarbeiter loszuwerden.

„Wir stellen fest, dass vermehrt verhaltensbedingte Kündigungen ausgesprochen werden“, sagt Tjark Menssen, Arbeitsrechtsexperte beim Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Das gelte auch für Bagatellfälle.

Für den Arbeitgeber sind solche Kündigungen einfacher zu begründen als etwa betriebsbedingte Entlassungen. „Wenn ein Arbeitgeber erstmal anfängt, nach Fehlverhalten zu suchen, findet er bei fast jedem Mitarbeiter etwas“, meint Jurist Menssen.

Ähnliches beobachtet auch Volker Lehmann, der für die Münchner Kanzlei Helm Arbeitnehmer vor Gericht vertritt. „Gerade im Umfeld der Krise suchen die Arbeitgeber gezielt nach Kündigungsgründen“, meint er. Da würden schonmal Handy-Rechnungen durchstöbert oder geringe Arbeitszeitverstöße abgemahnt. Im Visier hätten die Arbeitgeber oft unbequeme Beschäftigte: „Betriebsräte, Gewerkschafter – oder einfach Mitarbeiter, die sich trauen, den Mund aufzumachen“, berichtet Lehmann. Auch der 26-jährige Bäcker ist Betriebsrat.

Gerade bei Diebstählen – und seien sie noch so geringfügig – haben die Arbeitgeber es relativ einfach. Sie können sich vor Gericht aufs gestörte Vertrauensverhältnis zum Mitarbeiter berufen – und bekommen in der Regel Recht. „Die Gerichte entscheiden durchweg zu Lasten der Arbeitnehmer“, klagt Experte Menssen. „Auch wenn manche Fälle wirklich absurd sind.“

Für den Trend, Mitarbeitern wegen Lappalien zu kündigen, macht er daher nicht nur die Arbeitgeber verantwortlich. „Die Arbeitsrichter müssten mehr Sensibilität zeigen. Die Verhältnismäßigkeit ist oft in keinster Weise gewahrt.“ aja

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