Unerlaubte Telefonwerbung wird teuer
Nervende Werbeanrufe sollen seltener werden. Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das hohe Geldstrafen vorsieht. Außerdem dürfen Verbraucher ihre Meinung nun auch bei Zeitungen ändern.
Verbraucher werden in Zukunft besser vor unerwünschten Werbeanrufen geschützt. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Bei unerlaubter Telefonwerbung kann es künftig gegen Firmen eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geben. Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten.
Ein Widerruf ist nun auch bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen möglich. Bislang gab es hier kein Widerrufsrecht. Daneben kann ein Verbraucher im Internet oder am Telefon abgeschlossene Verträge zurückziehen, wenn er nicht in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Langfristige Verträge - etwa beim Wechsel der Telefongesellschaft oder des Stromanbieters - sollen erst gültig werden, wenn der Kunde den Anbieterwechsel schriftlich bestätigt. Werbeanrufer, die zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrücken, müssen mit Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. (dpa, epd)