Umzug für den Beruf

Azubis können eine Beihilfe erhalten, wenn sie für ihre Stelle den Wohnort wechseln
von  Abendzeitung
Wer für die Ausbildung umziehen muss, erhält Beihilfe.
Wer für die Ausbildung umziehen muss, erhält Beihilfe. © dpa

Azubis können eine Beihilfe erhalten, wenn sie für ihre Stelle den Wohnort wechseln

Das wochenlange Suchen nach einem Ausbildungsplatz im Heimatort hat nichts gebracht. Den passenden Job gibt es nur in einem anderen Bundesland. Das bedeutet den Auszug aus dem Elternhaus – und mehr Kosten bei einem meist mageren Einkommen. Viele können sich das nicht leisten. Abhilfe soll in solchen Fällen die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) schaffen. Sie ist für Auszubildende gedacht, die während der Lehre nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist, erklärt Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Allerdings wird diese Beihilfe nicht bei schulischen Ausbildungen gezahlt, sagt Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Darunter fällt etwa die Ausbildung zum Physiotherapeuten. „Das ist eine Förderungslücke.“ Auch Auszubildenden, die älter als 18 Jahre sind und mindestens ein Kind haben, steht laut BA die Förderung zu, wenn sie bisher in der Nähe des Elternhauses wohnten und wegen der Ausbildung wegziehen müssen. Gleiches gilt für Azubis, die verheiratet sind oder waren. Die Beihilfe müssen Azubis bei der Agentur für Arbeit beantragen, in deren Bezirk sie ihren Wohnsitz haben, erklärt Galunic. Die Beihilfe sollte bereits vor Beginn der Ausbildung beantragt werden. Doch auch Spätzünder bekommen die Förderung. „Allerdings wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistung beantragt worden ist“, erläutert Galunic.

Wenn die Ausbildung am 1. September beginnt, aber der Auszubildende erst am 21. Oktober Beihilfe beantragt, bekommt er die Hilfe nur rückwirkend ab dem 1. Oktober bewilligt.

Um die Beihilfe zu bekommen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel wird nur die erste Ausbildung gefördert, erklärt Jorg-Günther Grunwald vom Bundesinstitut für Berufsbildung. In Ausnahmefällen kommt die Beihilfe auch für eine zweite Ausbildung in Betracht, ergänzt Galunic.

Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bekommen nach Angaben der BA ebenfalls BAB. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme auf die Ausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient. Sie darf nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegen.

Generell gilt, dass man nur dann BAB erhält, wenn die Kosten für den Lebensunterhalt, für Fahrten und sonstige Aufwendungen nicht anderweitig bezahlt werden können, erklärt Galunic. Zur Prüfung werden die Einkommen des Auszubildenden, der Eltern und des Lebenspartners angerechnet – sobald sie bestimmte Freibeträge übersteigen. Von diesem Einkommen können Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.