Umschulung

Viele Handwerker können ihren Beruf nicht bis zur Rente machen: Dann kann eine Umschulung helfen
von  AZ Themenredaktion

Fast 20 Jahre lang hat Michael Fischer als Elektroinstallateur gearbeitet: Er verlegte Leitungen und baute ganze Elektroanlagen. Doch damit war vor rund drei Jahren Schluss. Der Handwerker erkrankte an Arthrose. Die Schmerzen an der Wirbelsäule waren so stark, dass er in seinem Beruf nicht mehr arbeiten konnte. Da war er erst 36 Jahre alt. Fischer hatte aber Glück im Unglück: Er machte eine berufliche Umschulung. Nun ist er Informatikkaufmann. Wie Fischer geht es jedes Jahr vielen Menschen. Sie haben einen handwerklichen Beruf gelernt. Diesen können sie aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.

Ein Beispiel ist der Friseur, der an den Händen eine Allergie gegen bestimmte Stoffe bekommt. Ein anderes ist der Bauarbeiter, der einen schweren Bandscheibenvorfall erleidet. „Meist ist irgendwann absehbar, dass es so nicht weitergeht und dass man seine Stelle möglicherweise in ein paar Wochen oder Monaten verliert“, sagt Ilona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit. Bereits dann sollten Arbeitnehmer zum Arbeitsamt gehen. Am besten bringen sie dann gleich ein Attest mit, um die gesundheitlichen Probleme medizinisch zu belegen. In vielen Regionen gibt es zusätzlich zur Arbeitsagentur außerdem sogenannte Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation. „Die sind in diesen Situationen ebenfalls gute Ansprechpartner“, sagt Björn Hagen von der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation. Die berufliche Rehabilitation finanziert meist die Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherung.

„Wer schon 15 Jahre oder mehr zusammen hat, für den ist meist die Rentenversicherung zuständig“, sagt Hagen, auch Leiter des Fachbereichs Rehabilitation bei der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW). Die FAW ist eine der Einrichtungen, die Menschen beim Einstieg in einen neuen Beruf helfen. Für den Arbeitnehmer ist es letztendlich egal, wer seine Umschulung finanziert: Er bekommt in beiden Fällen das Übergangsgeld, das sich nach dem bisherigen Gehalt berechnet. Dann muss geklärt werden, in welche Richtung die Umschulung gehen soll. „Wir besprechen zusammen mit dem Antragsteller, welche Talente er oder sie hat“, erklärt Mirtschin. Es werde geschaut, auf welche Fähigkeiten der Berufstätige aufbauen kann und was er sich als künftigen Beruf vorstellen kann. Egal, was es dann werden soll: Eine Umschulung dauert im Regelfall zwei Jahre.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. „Die Umschulung kann ambulant in einem Betrieb erfolgen“, erklärt Hagen. Dabei werde man dann durch einen Reha-Bildungsträger unterstützt. Da einem das Pauken möglicherweise nicht mehr so leicht fällt, gäbe es daher die Möglichkeit, Stützunterricht zu bekommen. Die zweite Variante ist eine sogenannte stationäre Umschulung in einer Reha-Einrichtung wie einem Berufsförderungswerk. „Dort sind Theorie und Praxis unter einem Dach.“

 

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