Trotz Unwetter und Verkehrschaos: Arbeit geht vor

Da kann es noch so stürmen oder schneien: Mitarbeiter müssen trotz eines Unwetters möglichst pünktlich zur Arbeit kommen. Wozu Arbeitnehmer rechtlich verpflichtet sind.
dpa/az |
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Auch wenn der übliche Weg zur Arbeit versperrt ist: Pünktlich muss der Arbeitnehmer trotzdem sein.
dpa Auch wenn der übliche Weg zur Arbeit versperrt ist: Pünktlich muss der Arbeitnehmer trotzdem sein.

München - Arbeitnehmer müssen auch bei Unwetter möglichst pünktlich zur Arbeit kommen. Darauf weist die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) hin. "Der Arbeitnehmer trägt grundsätzlich das sogenannte Wegerisiko, also das Risiko, rechtzeitig zu seinem Betrieb zu gelangen", sagte der vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt am Mittwoch. "Die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohns entfällt deshalb solange, bis der Mitarbeiter seine Arbeit im Betrieb aufnimmt." Allerdings gebe es in solchen Fällen die Möglichkeit, über Urlaub, Nacharbeit der ausgefallenen Stunden oder eine Verrechnung über Zeitkonten die Verspätung auszugleichen.

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Angst vor arbeitsrechtlichen Folgen müssten Beschäftigte aber nicht haben, wenn sie es wegen eines Unwetters nicht ins Büro oder die Fabrik schaffen. "Die Arbeitnehmer sind allerdings verpflichtet, Verspätungen oder Nichterscheinen so schnell wie möglich dem Arbeitgeber mitzuteilen", sagte Brossardt.

Sturmtief "Niklas" hat seit Dienstag in vielen Städten den öffentlichen Nahverkehr teilweise lahmgelegt, tausende Pendler brauchten etwa in München viele Stunden, um nach der Arbeit wieder nach Hause zu kommen.

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