Tierschützer lassen kastrierte Ferkel in Karlsruhe klagen

Können Tiere vor dem Bundesverfassungsgericht klagen? In deren Namen versucht die Tierrechtsorganisation Peta eine sofortige Beendung der Ferkelkastration ohne Betäubung zu erreichen.
dpa |
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Mit Tiermasken verkleidete Aktivisten der Tierrechtsorganisation Peta protestieren mit Plakaten vor dem Bundesverfassungsgericht.
Uli Deck/dpa/dpa Mit Tiermasken verkleidete Aktivisten der Tierrechtsorganisation Peta protestieren mit Plakaten vor dem Bundesverfassungsgericht.

Karlsruhe - Mit einer ungewöhnlichen Verfassungsklage protestiert die Tierrechtsorganisation Peta gegen die betäubungslose Kastration von Ferkeln - Beschwerdeführer sind alle betroffenen männlichen Schweine.

"Die Ferkel möchten selbst, dass sie nicht länger betäubungslos kastriert werden", sagte Peta-Anwalt Christian Arleth in Karlsruhe. Dort reichten die Aktivisten die Klageschrift am Vormittag beim Bundesverfassungsgericht ein.

Laut Gesetz kann "jedermann" Verfassungsbeschwerde erheben. Das Gericht versteht darunter natürliche und juristische Personen wie zum Beispiel Aktiengesellschaften. Peta will erreichen, dass auch Tiere - wie hier die Schweine - als Träger eigener Rechte anerkannt werden. Im Grundgesetz ist der Tierschutz als Staatsziel verankert.

Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang der Klage. Zu den Erfolgsaussichten äußerte er sich nicht. Fehlt die Klageberechtigung, nehmen die Richter eine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.

In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert. Das soll verhindern, dass das Fleisch von Ebern einen strengen Geruch und Beigeschmack bekommt.

Das Verbot der Praxis ist bereits beschlossen. Die Frist wurde allerdings bis Ende 2020 verlängert. Geschulte Landwirte sollen ihre Ferkel bald selbst mit dem Gas Isofluran betäuben dürfen. Auch dagegen wendet sich Peta.

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