Telekom-Prozess: Richterin dämpt Erwartungen
Frankfurt/Main - Man müsse kein Hellseher sein um zu wissen, dass die Sache erneut vor dem Bundesgerichtshof landen werde, sagte die Richterin Birgitta Schier-Ammann zum Auftakt des erneuten Verfahrens beim Oberlandesgericht Frankfurt.
Dort wird seit Donnerstag erneut anhand einer Musterklage darüber verhandelt, ob rund 16 000 Kläger grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des Aktien-Kaufpreises in einer Gesamthöhe von knapp 80 Millionen Euro haben.
Es geht um den so genannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom aus dem Jahr 2000, bei dem mit erheblichem Werbeaufwand Anteile aus dem Bestand der staatseigenen Bank KfW für 63,50 Euro verkauft wurden.
Der OLG-Senat ließ die Auffassung erkennen, dass zwischenzeitlich eingenommene Dividenden auf einen eventuellen Schadenersatz angerechnet werden müssten. Nach den allgemeinen Schadensregeln hätten die Kläger aber Anspruch auf Zinsen, um ihre Kapitalverluste abzudecken.
Schwerwiegende Fehler in Börsenprospekt
Der neue Prozess ist notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof einen früheren Beschluss des selben OLG-Senats in einem wichtigen Punkt aufgehoben hat. Nach Auffassung der Bundesrichter enthielt der Börsenprospekt der Telekom einen schwerwiegenden Fehler zur US-Beteiligung Sprint. Der Dax-Konzern lehnt aber weiterhin jeden Schadenersatz ab.
Während der langen Verfahrensdauer ist der Musterkläger, ein Rentner aus Schwaben, in diesem Jahr gestorben. Der Prozess um seinen Fall, an dem modellhaft wichtige Rechtsfragen geklärt werden sollten, wird aber davon unberührt weitergeführt.