Teilzeit-Arbeit: Das sind Ihre Rechte
Viele Beschäftigte wollen Arbeitszeit reduzieren. Doch Sie müssen ein paar Dinge beachten
MÜNCHEN Ein oder zwei Tage pro Woche zuhause bleiben, um sich um die Kinder oder pflegebedürftige Eltern zu kümmern – das Recht auf Teilzeit macht’s möglich. In Deutschland arbeiten bereits 5,7 Millionen Menschen Teilzeit, nicht eingerechnet die 400-Euro-Jobber. Wer Teilzeit arbeiten will, sollte allerdings seine Rechte und Pflichten kennen.
Wer darf seine Arbeitszeit reduzieren? Prinzipiell jeder und ohne Angabe von Gründen, stellt das Internetportal www.ihre-vorsorge.de fest. Paragraph 6 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes legt fest: „Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.“
Welche Einschränkungen gibt es? Der Anspruch gilt für alle, die mehr als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Und – der wichtigste Knackpunkt: Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit nur dann zuzustimmen, wenn „betriebliche Gründe nicht entgegenstehen“. Eine Gummiformulierung, die immer wieder zu Auseinandersetzungen führt. Beispielsweise muss der Betrieb keine Teilzeitjobs einrichten, wenn die Sicherheit in der Firma gefährdet ist, wenn es organisatorisch überhaupt nicht einzurichten ist oder wenn „unverhältnismäßige“ Kosten entstehen.
Welche Fristen müssen Beschäftigte beachten? Wer seine Arbeitszeit nach dem Gesetz verkürzen möchte, muss dies drei Monate vorher beantragen, und zwar am besten schriftlich. Es macht Sinn, sich den Antrag quittieren zu lassen oder gleichzeitig eine Mail an die Personalabteilung zu schreiben, in der der Antrag nochmals kurz umrissen wird. Dann gibt es später auch keine Unstimmigkeiten wegen der Fristen. Der Arbeitgeber muss im Regelfall spätestens einen Monat vor dem Beginn der gewünschten Arbeitszeitverkürzung über den Antrag entscheiden.
Wichtig: Der Beschäftigte kann nicht darauf pochen, dass sein Teilzeitwunsch in allen Details erfüllt wird. Beispielsweise kann ihn der Betrieb bitten, die Arbeitszeit nicht nur um einen, sondern gleich um zwei Tage zu reduzieren, damit es sich für die Firma leichter möglich ist, eine zweite Kraft einzustellen.
Was ist, wenn sich der Chef sperrt? Falls der Arbeitgeber nein sagt, sollten Betroffene sich zunächst an den Betriebsrat wenden (falls vorhanden) und diesen um Unterstützung bitten. Bleibt auch dies erfolglos, kann ein Teilzeitinteressent das Arbeitsgericht anrufen, um seinen Teilzeitanspruch durchzusetzen.
Was ist Altersteilzeit? Auf sie hat der Beschäftigte kein Recht. Allerdings wird sie in vielen Firmen praktiziert. In der Regel arbeiten ältere Beschäftigte dabei eine bestimmte Zeit lang mit unveränderter Arbeitszeit weiter und scheiden danach bis zur Rente über einen gleich langen Zeitraum hinweg faktisch aus dem Arbeitsleben aus. Rechnerisch ergibt sich daraus eine Arbeitszeitverkürzung um 50 Prozent.
In manchen Branchen und Betrieben ist per Tarifvertrag geregelt, dass die Lohneinbußen zum Teil durch den Arbeitgeber aufgefangen werden. Der Staat fördert die Altersteilzeit nur noch eingeschränkt. Der Aufstockungsbetrag, den die Firma zahlt, ist sozialversicherungs- und steuerfrei. Er erhöht jedoch ähnlich wie das Arbeitslosengeld oder Krankengeld den Steuersatz. Deswegen könnten auf den Beschäftigten bei der Steuererklärung Nachforderungen zukommen.
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