Tausende Beamte zu nierig besoldet?
Berliner Beamten klagen vor der Europäischen Gerichtshof. Bekommen sie Recht, müssen Bund und Länder 3,6 Milliarden mehr Sold zahlen - pro Jahr!
Luxemburg - Gerade erst wurden die milliardenschweren Koalitionsverhandlungen in Berlin abgeschlossen – schon drohen der neuen Bundesregierung weitere milliardenschwere Ausgaben: Weil die Länder und der Bund bei Änderungen der Beamtenbesoldung 2009 und 2011 geschlampt haben, kommen nun auf den designierten Finanzminister Wolfgang Schäuble jährliche Mehrausgaben in Höhe von sage und schreibe 3,6 Milliarden Euro zu. Das ist die voraussichtliche Konsequenz eines noch andauernden Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-501/12 u.a.)
Die Sachlage hinter dem Gerichtsverfahren ist kompliziert: Früher wurden Beamte unter anderem nach Alter besoldet – das heißt, neben der Ausbildung und der Einstufung spielte vor allem das Geburtsjahr eine maßgebliche Rolle für die Bezahlung. Das führte zu Ungerechtigkeiten – und genau dies wurde 2011 vom EuGH und vom Bundesarbeitsgericht moniert und untersagt. Die Juristen sahen dies als Altersdiskriminierung an – in diesem Fall zu Lasten der jungen Beschäftigten. Bund und Land machten sich auch eifrig daran, diese Änderung umzusetzen. Für Neu-Beamte war das kein Problem, aber bei der Übergangsregelung für bestehende Dienstverhältnisse wurden offensichtlich Fehler gemacht.
Nach Ansicht der Kläger orientieren sich diese Einstufungsregelungen immer noch zu wenig an der Berufserfahrung und zu stark am Alter. Deswegen reichten Hunderte Berliner Beamte Klage ein – zunächst vor dem Berliner Verwaltungsgericht, das die Klage nach Luxemburg verwies. Und hier stehen die Chancen für die Staatsdiener gut: Der EuGH hatte eine ähnliche Praxis bereits bei Angestellten-Verträgen gerügt und eine Änderung verlangt. Und die EU-Richter machen keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen Angestellten und Beamten.
Am gestrigen Verhandlungstag kam es daher für das Land Berlin auch wie befürchtet: Ein Gutachter monierte, dass sich die Berliner Übergangsregelung zu stark an den nach den alten Regeln ermittelten Bezügen orientierte. Dies reiche aber nicht, um die Altersdiskriminierung zu beseitigen. Eine Reformierung der Übergangsregelung sei nötig.
Und das könnte den Bund und die Länder teuer zu stehen kommen: Erstens ist die Rolle eines Gutachters vor dem EuGH viel wichtiger als die bei deutschen Prozessen. In der Regel folgt der Richter nämlich den Empfehlungen des Experten. Zweitens würden aus einem Urteil zu Gunsten der Kläger nicht nur den Berliner Beamten, sondern allen betroffenen Staatsdienern das Recht auf mehr Geld zustehen.
Das Land Berlin rechnet mit Mehrkosten von 109 Millionen jährlich. Die Bundesregierung rechnet in einem Schreiben an den EuGH, das dem „Spiegel“ vorliegt, mit einer Mehrbelastung von 3,6 Milliarden Euro im Jahr. Drittens und zusätzlich könnten – für einen begrenzten Zeitraum – noch Schadenersatzforderungen der zu niedrig besoldeten Beamten geltend gemacht werden. Ein Urteil wird 2014 erwartet.