Swift -Abkommen: Zugriff auf unsere Bank-Daten

Das umstrittene Swift-Abkommen ist ab dem 1. August in Kraft: Datenschützer warnen vor einer massenhaften Übermittlung europäischer Bankdaten. Was die US-Fahnder jetzt dürfen ...
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BERLIN/WASHINGTON - Das umstrittene Swift-Abkommen ist ab dem 1. August in Kraft: Datenschützer warnen vor einer massenhaften Übermittlung europäischer Bankdaten. Was die US-Fahnder jetzt dürfen ...

Ab sofort haben US-Fahnder wieder Zugriff auf europäische Bankdaten: Am 1. August trat das Swift-Abkommen in Kraft. Es wurde nach Protesten des EU-Parlaments leicht entschärft – Datenschützer warnen aber immer noch vor möglichen Folgen einer massenhaften Datenübermittlung.

Was ist das Swift-Abkommen? Nach dem 11. September 2001 fragten die US-Behörden beim zentralen Finanzdienstleister Swift Daten aus dem europäischen Zahlungsverkehr ab – zunächst ohne rechtliche Grundlage. Im Januar 2010 zog der zentrale Swift-Server in die EU um, damit brauchten die US-Fahnder ein Abkommen, um weiter Zugriff zu haben. Und sie machten Druck: „Dieses Programm rettet Leben, und zwar auf beiden Seiten des Atlantiks“, so US-Vizepräsident Joe Biden. Nun steht es: Seit gestern dürfen die US-Fahnder wieder auf die europäische Bankdaten zugreifen.

Um welche Daten geht es? Über Swift werden täglich für weltweit 9000 Banken 15 Millionen Geld-Transaktionen abgewickelt. Anfordern dürfen die US-Dienste Überweisungen, die von der EU ins nichteuropäische Ausland gehen. Da Swift nicht in der Lage ist oder sein will, einzelne Daten oder Namen herauszufiltern, werden komplette Datenpakete mit sämtlichen Rohdaten an die USA weitergegeben: also der gesamte Informationsverkehr eines Tages einer Bank und eben nicht nur die Überweisung einer bestimmten Person nach Pakistan. Auch sensible Daten über „Rasse, ethnische Herkunft, politische Überzeugung, Religion oder Weltanschauung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Gesundheit oder Sexualleben“ dürfen weitergegeben werden. Auf den Überweisungsformularen finden sich mitunter auch andere Infos, etwa Telefonnummern. Die Daten werden bis zu fünf Jahre gespeichert.

Welche Grenzen gibt es? Das US-Finanzministerium stellt eine Anfrage, die wird dann von Europol geprüft, ob sie berechtigt ist – das ist neu und erst auf Druck des EU-Parlaments eingefügt worden. Ebenfalls neu: Ein Europol-Beamter darf beim Öffnen der Datenpakete dabei sein und stopp sagen – erstmals lassen sich US-Geheimdienste von ausländischen Beamten über die Schulter schauen. Kritiker wie der grüne EU-Abgeordnete Jan Albrecht halten das für „Placebo-Effekte“: Denn das seien keine unabhängigen Beobachter, sondern auch Ermittler.

Welche Rechte habe ich? Jeder hat das Recht zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert worden sind. Deutsche Bürger richten ihre Anfrage an den Bundesbeauftragten für Datenschutz. Der leitet sie an das US-Finanzministerium weiter. Immerhin: Derzeit wird an einem System gebastelt, wie man doch einzelne Namen extrahieren kann – dann würden keine ganzen Pakete mehr geschickt. Es soll in einem Jahr fertig sein. tan

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