Streit um Goldbär vor Gericht

Sehen sich Goldbär und Schoko-Teddy zu ähnlich? Diese Frage sollen die Richter in einem Markenkonflikt zwischen den Konzernen Haribo und Lindt klären.
dpa |
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Sehen sich Goldbär und Schoko-Teddy zu ähnlich? Diese Frage sollen die Richter klären

Karlsruhe - Schokoladenteddys auf der Richterbank, Fruchtgummipäckchen auf dem Tisch der Anwälte: Süß ging es gestern beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu. Das Gericht muss einen jahrelangen Streit zwischen den Süßwarenherstellern Haribo und Lindt klären.

Um was streiten die beiden Firmen eigentlich? Um süße Bären: Haribo vertreibt Gummibärchen in goldfarbenen Verpackungen und ließ auch die Wortmarke „Goldbären“ schützen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär zu sehen – auch in roter Schleife. Haribo sieht seine Rechte durch einen Schokoladen-Hohlkörper von Lindt in Form eines Bären verletzt. Der Lindt-Teddy ist in eine goldene Folie eingepackt und trägt auch eine rote Schleife um den Hals.

Wie hat Haribo vor dem BGH argumentiert? Dass die Verbraucher schon begonnen hätten, Lindt und Haribo zu verwechseln. Als Beweis dafür wertete der Anwalt des Bonner Süßwarenherstellers zwei Umfragen: 2012 hätten 89 Prozent der Befragten den „Goldbären“ Haribo zugeordnet, 2014 seien es nur noch 74,6 Prozent gewesen.

Was sagt der Schweizer Hersteller dazu? Dass es sich um unterschiedliche Produkte handelt, die nicht verwechselt werden können. „Gummibärchen gibt es immer in höherer Anzahl in Tüten, der Lindt-Teddy steht stückweise in den Regalen“, sagte der Anwalt der Eidgenossen, Reiner Hall. Die zurückgegangenen Umfragewerte seien kein Indiz für eine zunehmende Verwechselung. Vielmehr seien die Ergebnisse so zu erklären, dass Haribo keine Werbung mehr mit TV-Moderator Thomas Gottschalk mache.

Was muss nun der BGH klären? Der wird juristisches Neuland betreten. Die Richter müssen grundsätzlich klären, ob die von Haribo geschützte Wortmarke „Goldbären“ durch ein dreidimensionales Produkt wie Lindts Schoko-Teddys verletzt werden kann. Das kann dem Vorsitzenden Richters Wolfgang Büscher zufolge der Fall sein. Weiter ließen sich die Richter aber nicht in die Karten schauen.

Warum ist das eigentlich alles so wichtig? „Eine Marke ist das Kommunikationsmittel zwischen Unternehmen und Kunde“, sagt der auf Markenrecht spezialisierte Anwalt Georg Jacobs. Ist eine Marke sehr bekannt, genieße sie einen höheren markenrechtlichen Schutz.

Was hätte ein Urteil für Konsequenzen? Wie die Entscheidung der Richter, die sie nun erst am 23. September verkünden wollen, auch ausfällt: Markenrechtler erhoffe sich Vorgaben dazu, in welcher Form Konkurrenzprodukte geschützter Wortmarken künftig ausgestaltet werden dürfen. Sollte der BGH Haribo recht geben, muss der Lindt-Teddy aus den Regalen verschwinden – aber erst nach dieser Weihnachtssaison.

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