Streit um Gasverträge der RWE

In einem Rechtsstreit mit dem Essener Energiekonzern RWE um Preiserhöhungen bei Gas haben Kunden vor Gericht gute Chancen.
von  dpa

Luxemburg/Brüssel - Eine Gutachterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfahl am Donnerstag, strittige Preisänderungsklauseln in Gasverträgen für Sonderkunden zu verwerfen (Rechtssache C-92/11). Die Klauseln, nach denen Lieferanten unter bestimmten Umständen die Preise einseitig ändern können, seien intransparent und benachteiligten die Kunden.

Der EuGH folgt meistens, aber nicht immer, dem Gutachten seines Generalanwalts. Das Urteil wird in einigen Monaten gesprochen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie vertritt die Rechte von 25 RWE-Kunden, die die Rückzahlung von rund 16 000 Euro zu Unrecht gezahlter Gelder fordern. Dabei geht es um Preiserhöhungen der RWE in den Jahren 2003 bis 2005 - und zwar ausschließlich für Sonderverträge.

Damals bezogen Haushaltskunden und kleinere gewerbliche Abnehmer Gas als Sonderkunden, wodurch sie zumeist Geld sparten. Diese Verträge enthielten eine Klausel, die auf eine gesetzliche Regelung für Tarifverträge verweist. Demnach können die Lieferanten die Preise einseitig erhöhen, müssen die Kunden nur rechtzeitig benachrichtigen und diese müssen die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen.

Nach Ansicht der einflussreichen Gutachterin verstößt dies gegen EU-Recht, das Transparenz verlange. Denn für den Kunden sei nicht klar, unter welchen Umständen das Unternehmen die Preise erhöhen dürfe. Es reiche nicht aus, dass ein Kunde kündigen und sich vom Vertrag lösen könne, wenn er die ihm mitgeteilten Bedingungen nicht akzeptiere.

Die Generalanwältin betonte, dass das zu erwartende Urteil allgemeine Wirkung auch für die Vergangenheit haben solle. RWE und die deutsche Regierung hatten eine Ausnahme beantragt. Als Begründung argumentierten sie, im Fall einer allgemeinen Rückzahlungspflicht könnte es insgesamt um Milliardenbeträge gehen - was schwere Störungen in der Energieversorgungsbranche auslösen würde.

Im Lauf des Rechtsstreits hatte das Landgericht Dortmund der Klage der Verbraucherzentrale auf Rückzahlung zu Unrecht verlangter Preiserhöhungen bereits stattgegeben. RWE legte Revision ein; der Bundesgerichtshof verwies die Sache an die Luxemburger Richter.

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