Streit um Bierdeckel
Viel getrunken nichts gezahlt: Münchner Wirtin verklagt einen ihrer Stammgäste. Die Zecherin hatte noch 136 Euro offen (laut Strichen auf dem Filzl). Die Kundin will nur 96 Euro zahlen.
München - Vertrauen gegen Vertrauen – das ist das Prinzip des Bierdeckels. Der Kunde zahlt, wenn er wieder flüssig ist, der Wirt malt bis dahin keine weiteren Striche dazu. Doch das funktioniert nicht immer. Jetzt klagte eine Münchner Wirtin sogar gegen eine Stammkundin.
Die säumige Zecherin hatte noch 136 Euro offen – so zeigten es jedenfalls die Striche auf dem Bierfilzl an, den die Wirtin dem Amtsgericht präsentierte. Dieses Beweismittel zog die Kundin wiederum in Zweifel – Deckel seien leicht zu fälschen, sagte sie, allenfalls 96 Euro habe sie noch offen.
Die Wirtin konterte empört: Jeder Strich bedeute 2,20 Euro! Und natürlich sei nichts gefälscht. Auch das Amtsgericht erkannte ein Dilemma beim Papp-Beweismittel und vernahm noch drei Zeugen – am Ende kam raus: Die Kundin muss 112 Euro blechen. Die Verfahrenskosten betragen in einem solchen Fall übrigens rund 255 Euro. Aber nur, wenn – wie hier geschehen – die Zeugen auf Auslagenentschädigung verzichten. Ach ja: Ihr Bier trinkt die Münchnerin inzwischen woanders.
- Themen: