Streit um Arag-Millionen-Erbe: Urteil nach 34 Jahren

Ein jahrzehntelanger Streit zwischen den Erben des Arag-Konzerns ist vorerst zu Ende gegangen. Nach 34 Jahren verkündete Richterin Barbara Strupp-Müller die Entscheidung.
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Nach einem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts muss Arag-Chef Paul-Otto Faßbender seiner Schwester rund 3,5 Millionen Euro als Ausgleich zahlen. Hintergrund ist ein Streit um das Testament des Vaters der beiden.
Caroline Seidel/dpa Nach einem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts muss Arag-Chef Paul-Otto Faßbender seiner Schwester rund 3,5 Millionen Euro als Ausgleich zahlen. Hintergrund ist ein Streit um das Testament des Vaters der beiden.

Ein jahrzehntelanger Streit zwischen den Erben des Arag-Konzerns ist vorerst zu Ende gegangen.

Düsseldorf - Nach 34 Jahren verkündete Richterin Barbara Strupp-Müller die Entscheidung. Arag-Chef Paul-Otto Faßbender muss seiner Schwester demnach rund 3,5 Millionen Euro als Ausgleich zahlen. Damit wurde auch der längste je am Düsseldorfer Landgericht geführte Prozess beendet - zumindest in der ersten Instanz.

Streitpunkt ist das Testament des Vaters der beiden von 1965. Der hatte vor seinem Tod 1972 verfügt, dass seine Anteile am Düsseldorfer Versicherungskonzern in einer Hand bleiben und seinem Sohn vermacht werden. Die vier Jahre jüngere Schwester sollte einen finanziellen Ausgleich bekommen. Über dessen Höhe entbrannte der Streit. Die Schwester des Arag-Chefs muss nun 70 Prozent der Verfahrenskosten tragen, die auf mehrere 100.000 Euro geschätzt werden.

Faßbender kommt vergleichsweise günstig davon: Er hatte seiner Schwester bereits zehn Millionen Euro als Vergleich angeboten. Allerdings ist eine Fortsetzung der Auseinandersetzung wahrscheinlich. Die Seite der Schwester soll bereits vor der Entscheidung Berufung angekündigt haben. Somit müsste sich auch noch das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.

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