Streik bei Amazon: Diese Rechte haben Sie
München - Mit einem Streik zu Beginn des Weihnachtsgeschäfts verstärkt die Gewerkschaft Verdi den Druck auf den Online-Händler Amazon. Beide Seiten machen unterschiedliche Angaben zur Beteiligung an der Arbeitsniederlegung im Logistikzentrum Koblenz. Verdi verlangt den Abschluss eines Tarifvertrags für die rund 1. 000 Mitarbeiter in Deutschland, der sich an den Vereinbarungen für den Einzel- und Versandhandel orientiert. Rund 150 Beschäftigte hätten mit Beginn der Nachtschicht um 0 Uhr die Arbeit niedergelegt, so ein Verdi-Gewerkschafter.
Amazon hingegen spricht von weniger als 50 Streikenden mit Beginn der Frühschicht und betont, die Arbeitsniederlegung habe keinerlei Einfluss auf die Einhaltung der Liefertermine. Der Ausstand in Koblenz, wo etwa 1.800 Menschen beschäftigt sind, soll bis Donnerstag fortgesetzt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Verdi zum Start des Weihnachtsgeschäfts die Amazon-Mitarbeiter zu Streiks aufruft.
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Verbraucherschutz-Experte Carsten Föhlisch erklärt, welche Rechte der Kunde hat, sollte der Online-Händler aufgrund eines Streiks seine Lieferfrist für den 24. Dezember nicht einhalten:
Schadenersatz
„Grundsätzlich ist der Unternehmer bei verspäteter Lieferung zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein fester Liefertermin vereinbart wurde. Hierfür muss jedoch ein Schaden entstanden sein. Traurige Gesichter der Kinder, weil diese kein Geschenk erhalten haben, gehören allerdings nicht dazu. Außerdem muss der Händler die Lieferverzögerung zu vertreten haben. So kann der Händler bei einem Streik womöglich in Haftung für einen Schaden genommen werden, soweit er keine Vorsorgemaßnahmen getroffen hat. Dies nachzuweisen ist jedoch schwierig.“
Widerrufsrecht
„Darüber hinaus kann der Kunde immer den Vertrag widerrufen oder davon zurücktreten, wenn das Lieferdatum fix vereinbart war und die Ware nicht rechtzeitig kommt beziehungsweise dies absehbar ist. Allerdings steht er dann natürlich ohne Geschenk da“, betont Föhlisch.
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