Strafbefehl gegen Sparkassenchef Fahrenschon

Berlin/München - Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss sich wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten, weil er Steuererklärungen zu spät abgegeben hat.
Der ehemalige bayerische Finanzminister räumte am Dienstag Fehlverhalten ein, bestritt aber, eine vorsätzliche Straftat begangen zu haben. Deshalb akzeptiere er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München nicht. Er habe das zuständige Gericht "um eine vollständige und gerechte Bewertung des Sachverhalts" gebeten.
Fahrenschon wehrt sich gegen Vorwürfe
"Ich habe meine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Das ist ein Versäumnis, das ich sehr bedaure", stellte Fahrenschon in einer Erklärung fest. Er habe aber im vergangenen Jahr "alle vom Finanzamt festgestellten Steuern, Zinsen sowie die zu Recht erhobenen Säumniszuschläge bezahlt". Zuvor hatte die Bild am Sonntag über den Strafbefehl berichtet.
Fahrenschon steht seit Mai 2012 an der Spitze des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) in Berlin. An diesem Mittwoch steht in der Mitgliederversammlung seine Wiederwahl für eine zweite sechsjährige Amtszeit an. Von 2008 bis 2011 war er bayerischer Finanzminister (CSU).
Nach Darstellung Fahrenschons ist die Staatsanwaltschaft München der Ansicht, "dass die verspätete und schrittweise Abgabe der Steuererklärungen eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellt". Das sei nicht richtig. "Mir ist vorzuwerfen, dass ich meiner Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der jeweiligen Erklärungen nicht nachgekommen bin. Das ist kritikwürdig, aber keine vorsätzliche Straftat."
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