Steuern und Abgaben: Was sich 2011 für die Betroffenen ändert
MÜNCHEN - Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft. Zudem gibt's weniger Elterngeld und mehr Förderung für das Ehrenamt. Die AZ sagt, was Sie jetzt wissen sollten.
Wichtige Änderungen: Bei Steuern und Abgaben greifen zahlreiche gesetzliche Neuregelungen, genauso bei staatlichen Zuschüssen.
Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz steigt von 2,8 auf 3 Prozent. Der Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Beschäftigten getragen. Wer 3000 Euro brutto verdient, muss also künftig 45 statt 42 Euro pro Monat einzahlen. Auch sein Arbeitgeber zahlt drei Euro mehr.
Hartz IV:Geplant ist, den Regelsatz von monatlich 359 um fünf Euro auf 364 Euro anzuheben – doch ist darüber noch kein endgültiger Beschluss gefasst worden. Wahrscheinlich wird die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar ausgezahlt. Auch soll es kostenlose Bildungsangebote für Kinder aus Hartz-IV-Familien geben.
Schon beschlossen sind andere Änderungen: Bisher gab’s beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II zwei Jahre lang Zuschläge, um die Einkommenseinbußen abzufedern. Diese Zuschläge entfallen. Auch zahlt der Bund für Hartz-IV-Empfänger keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr. Der spätere Rentenanspruch sinkt dadurch um monatlich gut zwei Euro.
Elterngeld: Ab 2011 werden frischgebackene Eltern mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 1240 Euro Elterngeld nur noch in Höhe von 65 Prozent statt bislang 67 Prozent ihres letzten Nettoverdienstes erhalten. Das Elterngeld von 300 bis zu 1800 Euro im Monat wird nach der Geburt des Kindes bis zu 14 Monate ausgezahlt. Den Empfängern von Arbeitslosengeld II und Top-Verdienern mit einem Jahreseinkommen von über 250 000 Euro (bei Verheirateten 500 000 Euro) wird das Elterngeld ganz gestrichen.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger: Er war eingeführt worden, um die hohen Ölpreise auszugleichen und wurde jetzt gestrichen. Der Zuschuss war nach Größe der Familie gestaffelt. Ein Fünf-Personen-Haushalt muss deswegen jetzt auf 49 Euro im Monat verzichten.
Lohnsteuerkarte: Sie wird abgeschafft. Die gelbe Pappe des Jahres 2010 gilt noch ein weiteres Jahr. Ab 2012 wird die Karte durch das elektronische Verfahren Elster Lohn II ersetzt. Eingetragene Steuerdaten wie Familienstand, Steuerklasse oder Freibeträge gelten weiter. Beim Jobwechsel nimmt der Arbeitnehmer die alte Lohnsteuerkarte mit zum neuen Arbeitgeber. Wer 2011 erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, muss sich vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung holen. Die Gemeinden sind nicht mehr zuständig. Für Auszubildende, die 2011 eine Lehrstelle antreten, gilt eine Sonderregelung: Sie benötigen für das kommende Jahr keine Lohnsteuerbescheinigung, sondern werden vom Arbeitgeber automatisch in Steuerklasse I eingestuft.
Freistellungsauftrag:Wer 2011 einen neuen oder geänderten Freistellungsauftrag bei der Bank für seine Kapitalerträge stellt, muss jetzt seine Steuer-Identifikationsnummer angeben. Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen von Ehepaaren ist auch die Identifikationsnummer des Partners mitzuteilen. Alte Freistellungsaufträge bleiben bis Ende 2015 weiter gültig. Ab 2016 muss auch für diese eine Identifikationsnummer vorliegen. Damit kann die Finanzbehörde die Freistellungsaufträge überprüfen.
Ehrenamt. Ehrenamtliche Betreuer können jetzt Aufwandsentschädigungen bis zu 2100 Euro im Jahr steuerfrei kassieren. Bisher waren diese nach Abzug der Ausgaben steuerpflichtig, wenn sie mehr als 256 Euro betrugen. Wer auch noch als Übungsleiter oder wegen einer ähnlichen Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bekommt, kriegt den Freibetrag aber nur einmal.
Steuerfreie Kindergartenzuschüsse: Arbeitgeber können Zuschüsse zur Betreuung noch nicht schulpflichtiger Kinder, wie beispielsweise Kita-Beiträge, steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Voraussetzung: das Extra wird zusätzlich zum Lohn gezahlt. Die Firmen können auch Zahlungen wie freiwilliges Urlaubsgeld oder eine Prämie in Kindergartenzuschüsse umwandeln. Damit sparen sie Lohnsteuern, und Arbeitnehmer sowie die Firma sparen Sozialversicherungsbeiträge.
Arbeitszimmer: Fürs häusliche Arbeitszimmer dürfen wieder bis zu 1250 Euro pauschal geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige für die Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz hat. Bei noch offenen Steuerfällen, in denen kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, gilt die Regelung rückwirkend ab 2007.
Schwule und lesbische Paare: Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei Erbschaften und Schenkungen mit Ehen gleichgestellt. Für sie gilt im Erbfall jetzt die vorteilhafte Steuerklasse 1 mit höheren Freibeträgen und günstigeren Steuertarifen. Bei Grundstücksübertragungen fällt die Grunderwerbsteuer weg.
Grunderwerbsteuer vielerorts teurer: Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und Saarland werden 2011 die Grunderwerbsteuer erhöhen. Schleswig Holstein will ab 2013 nachziehen. In Bayern bleibt alles beim Alten.
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