Steuern sparen mit Handwerkern

Endlich Klarheit über die „haushaltsnahen Dienstleitungen“. Von der Putzfrau bis zur Graffiti-Entfernung erklärt ein neuer Leitfaden, was der Fiskus anerkennen muss.
von  Abendzeitung
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Endlich Klarheit über die „haushaltsnahen Dienstleitungen“. Von der Putzfrau bis zur Graffiti-Entfernung erklärt ein neuer Leitfaden, was der Fiskus anerkennen muss.

Der Mitarbeiter der Möbelfirma, der bei zuhause die neue Schrankwand aufbaut: kein Problem. Ein Gehilfe, den Sie bezahlen, um Ihren Haushalt aufzulösen: geht nicht. Auch bei einem Fitnesstrainer sieht das Finanzamt schwarz. Und erst recht bei einem Leibwächter.

Schon länger können Steuerpflichtige die Kosten für Handwerker oder so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Doch zwischen Fiskus und Steuerpflichtigen gab’s immer wieder Streit, was man geltend machen darf. Von Bundesland zu Bundesland entschieden die Finanzämter anders.

Jetzt hat das Bundesfinanzministerium Klarheit geschaffen. In einer umfassenden Liste zählt die Behörde auf, welche Leistungen steuerlich begünstigt sind und welche nicht. Daran können sich Steuerzahler orientieren – zumal die Steuerexperten des Bundes in ihrem „Anwendungsschreiben zu §35a EStG“ einige Fälle genau erläutern.

Beispiel Umzug: Da stritten sich Steuerpflichtige und Finanzämter oft darum, ob die Renovierung der alten Wohnung absetzbar ist – auch wenn man schon in der neuen wohnt. Meist winkten die Sachbearbeiter ab. Begründung: Ist man aus einer Wohnung ausgezogen, ist sie kein eigener Haushalt mehr. Jetzt gilt: Auch Arbeiten in der alten Wohnung zählen noch als im Haushalt erbracht.

Die AZ-Tabellen zeigen die wichtigsten Fälle, in denen der Fiskus beim Steuersparen hilft – und die, in denen er nichts anerkennt.

Komplette Liste unter www.bundesfinanzministerium.de, Rubrik „BMF-Schreiben“, dort das „Anwendungsschreiben zu §35a EStG“

Andreas Jalsovec

Die Tipps: Nicht bar zahlen

Seit 2009 kann man für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen noch mehr steuerlich geltend machen als bisher. Die Beträge gehen direkt von der Steuerschuld ab. Was Sie beachten sollten:

Die Arbeit muss immer in oder ums Haus erbracht werden. Also: Die Spülmaschine zuhause reparieren lassen. Was nicht geht: Abholen und außerhalb reparieren lassen.

Anerkannt werden nur Arbeitskosten, kein Material. Auf der Rechnung müssen Arbeitskosten getrennt ausgewiesen werden.

Die Rechnung immer bargeldlos zahlen. Also per Scheck, Überweisung oder Abbuchung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an – auch nicht, wenn Handwerker oder Putzfrau den Geldeingang und die Versteuerung bestätigt.

Bei Handwerkerleistungen können Sie im Jahr 20 Prozent des Arbeitslohns von bis zu 6000 Euro absetzen – maximal 1200 Euro. Anerkannt wird alles, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung zu tun hat – aber keine Neubauten.

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie nochmal 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20000 Euro absetzen – maximal also 4000 Euro im Jahr. Alles, was man im Haushalt selbst machen kann, fällt darunter – also etwa Putzen oder Gartenarbeit. Absetzbar ist es, wenn es ein Dienstleister erledigt. Auch eine Putzfrau, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, gehört dazu.

Auch Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen – etwa Kosten für Hausmeister, Gartenpflege oder Treppenreinigung. Der Anteil an den Arbeitskosten muss dazu in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sein.

Das geht

Abflussrohrreinigung (auf dem Grundstück)
Arbeiten am Dach, an Bodenbelägen, an der Fassade, an Garagen, an Innen-, Außenwänden
Aufstellen eines Gerüstes
Austausch oder Modernisierung der (Einbau-) Küche, von Teppich, Parkett, Fliesen, Fenstern, Türen und des Bades
Carport bauen (wenn schon Stellplatz da ist) Dachrinnenreinigung
Elektroanlagen: Wartung und Reparatur
Fahrstuhl: Wartung und Reparatur
Feuerlöscher: Wartung
Fußbodenheizung: nachträglicher Einbau, Wartung, Reparatur, Spülung
Gartengestaltung
Graffitibeseitigung
Hausanschlüsse für Strom, Fernsehen, Internet
Hausschwammbeseitigung
Heizung: Wartung, Reparatur und Austausch des Zählers
Insektenschutzgitter: Montage und Reparatur
Kaminkehrer
Kellerschachtabdeckungen: Montage, Reparatur
Klavierstimmer
Mauerwerksanierung
Möbelmontage
Pflasterarbeiten (auf dem Grundstück)
Pilzbekämpfung
Reparatur, Wartung, Pflege (im Haus) von Teppich, Parkett, Fliesen, Fenstern, Türen, Waschmaschine, Spülmaschine, Herd, Fernseher, PC u.a., Wandschränken
Schädlings- und Ungezieferbekämpfung
Taubenabwehr
Umzugsdienstleistungen (für Privatpersonen)
Wachdienst (innerhalb des Grundstücks)
Wärmedämmung
Wasserschadensanierung
Winterdienst (auf dem Grundstück)

Und das geht nicht

Architektenleistung
Aufzugnotruf
Chauffeur
Energiepass
Hilfe bei der Steuererklärung
Grubenentleerung
Fitnesstrainer
Friseur im Haus (außer bei häuslicher Pflege)
Hand und Fußpflege (außer bei häuslicher Pflege)
Haushaltsauflösung
Hauslehrer (z. B. Nachhilfe, Musikunterricht)
Gerätemiete und Ablesedienste für Zähler
Kfz-Reparaturen
Kosmetikleistungen (außer bei häuslicher Pflege)
Leibwächter
Lieferung von Waren
Müll- und Sperrmüllabfuhr
Rechtsberatung
Sekretär
Statikerleistungen
Technische Prüfdienste und TÜV-Gebühren

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