Steuern auf die Rente: Der lange Arm des Fiskus
MÜNCHEN - Der 2. Juni ist Stichtag für die Steuererklärung – auch für Millionen Rentner. Die Finanzämter haben die Ruheständler besonders ins Visier. Wer schummelt, dem drohen hohe Nachforderungen.
Es ist ein regelrechter Ansturm: „Viele Rentner sind verunsichert und fragen bei uns nach Hilfe“, sagt Gerald Ahlendorf von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Der Grund: Heute ist auch für Rentner Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2008. Wer sich drückt, dem droht spätestens ab Oktober Ärger mit dem Fiskus.
Dann heftet sich der Staat verstärkt an die Fersen der Ruheständler. Er will rauskriegen, ob sie steuerpflichtig waren. Und zwar nicht erst seit 2008: Schon seit 2005 müssen Renter mehr Steuern zahlen als früher. Viele wissen das nicht und haben keine Erklärung abgegeben. Jetzt kommen möglicherweise Nachforderungen auf sie zu. Davon betroffen sind bis zu 3 Millionen Ruheständler, schätzt die Steuergewerkschaft. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen zur Renten-Steuer.
Warum drohen jetzt Nachzahlungen? Seit 2005 gibt es das Altereinkünftegesetz. Es legt fest, dass Ruheständler einen immer höheren Anteil der gesetzlichen Rente versteuern müssen. Wer bis 2005 in Rente ging, versteuert 50 Prozent der Rente. Der Anteil erhöht sich pro Jahr um 2 Prozentpunkte. Wer 2008 Rentner wurde, muss 56 Prozent versteuern.
Ab dem 1. Oktober nun übermitteln die Rentenversicherungsträger alle Renten an das Bundeszentralamt für Steuern. Der Fiskus weiß dann, wer woher wieviel Rente bekommt und ob Steuern gezahlt wurden. Ist das nicht der Fall, drohen Nachzahlungen – mit Zins und Zinseszins.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Alle, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag von 7664 Euro für Singles liegt (Ehepaare: 15329 Euro) Das heißt: Man nimmt von seiner gesetzlichen Rente den steuerpflichtigten Anteil (2008: 56 Prozent). Davon kann man die Werbungskostenpauschale von 102 Euro abziehen und einen Altersentlastungsbetrag. Hinzu zählen muss man weitere Einkünfte, etwa Zinsen, die den Sparerpauschbetrag von 801 Euro überschreiten. Liegt das Ergebnis über 7664 Euro im Jahr, ist die Steuerklärung Pflicht.
„Das bedeutet aber nicht, dass man auch etwas zahlen muss“, erklärt Stephanie Zipp, Steuer-Expertin bei der Stiftung Warentest.
Wann werden Steuern fällig? Von der Summen ihrer Einkünfte können Rentner viele Ausgaben abziehen, die steuermindernd wirken. Zum Beispiel Krankenversicherungsbeiträge, Beiträge zur Pflege- oder Haftpflichtversicherung. „Bleibt man danach unter 7664 Euro, zahlt man keine Steuern“, erklärt Zipp. Grobe Richtschnur: Wer nur die gesetzliche Rente hat und dabei unter 1500 Euro im Monat erhält, bleibt steuerfrei.
Was tun, wenn ich versäumt habe, die Erklärung abzugeben? Holen Sie es nach, bevor das Finanzamt den blauen Brief schickt. „Am besten die Steuererklärungen kommentarlos nachreichen und nichts von Selbstanzeige fallenlassen“, empfiehlt Expertin Zipp. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, mit säumigen Zahlern kulant umzugehen.
mai/aja
Soviel Rente wird fällig
Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen? Die AZ zeigt an zwei Beispielen, die die Lohnsteuerhilfe Bayern ausgerechnet hat: Die meisten Rentner schulden dem Fiskus nichts (Beispiel 1). Und: Selbst bei relativ hoher Rente ist die Steuerlast oft gering (Beispiel 2).
Beispiel 1: Rentnerin, Alters- und Witwenrente zusammen 1250 Euro im Monat. Neben Ihrer Rente hat die Ruheständlerin 2000 Euro Zinseinnahmen im Jahr. Ihre zu versteuernden Einkünfte liegen damit über dem Grundfreibetrag von 7664 Euro. Sie muss also eine Erklärung abgeben. Steuern zahlt sie aber nicht. Grund: Sie kann Krankenversicherungsbeiträge von 1480 Euro jährlich geltend machen. Die Rentnerin kriegt sogar noch etwas raus. Denn sie hat auf ihre Zinseinnahmen Abgeltungssteuer gezahlt. Die knapp 380 Euro bekommt sie über die Steuererklärung zurück.
Beispiel 2: Ehepaar, Altersrente 1500 und 1200 Euro, private Zusatzrenten von je 500 Euro im Monat. Das Ehepaar hat Mieteinnahmen von zusammen 3000 Euro jährlich. Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen liegt mit 20580 Euro über dem Grundfreibetrag von 15329 Euro. Auch wenn davon die Beiträge zur Krankenversicherung weggehen, bleiben 16130 Euro übrig. Das Ehepaar muss Steuern zahlen – in Höhe von 122 Euro.
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