Steuererklärung 2009: Hilfe vom Finanzamt
Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung eingereicht werden. Neue Urteile und günstigere Regelungen vom Gesetzgeber sorgen für viele angenehme Überraschungen. Sowohl Rentner als auch Studenten können mehr zurückbekommen.
Der Euro wackelt, die Staatshaushalte sind überschuldet, den Bürgern drohen Steuererhöhungen. Alles wird schlimmer – aber es gibt auch Lichtblicke: Mit der Steuererklärung für 2009, die Ende Mai abgegeben werden muss, können sich viele mehr als früher vom Finanzamt zurückholen.
Mehr Geld für Rentner. Seit 2009 gilt für sie ein neuer Steuertarif mit einem höheren Grundfreibetrag (7834 statt 7664 Euro) und niedrigeren Steuersätzen. Dies wirkt sich vor allem für Senioren aus, die neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebspension beziehen, berichtet Johannes Stetten von der Münchner Lohnsteuerhilfe e.V..
Ein 65-Jähriger, der 2006 in Rente gegangen ist, jährlich 10000 Euro Betriebspension plus eine 15000 Euro hohe gesetzliche Rente bezieht, musste für 2008 inklusive Kirchensteuer 759,20 Euro nachzahlen, sagt Stetten. Für 2009 werden trotz Rentenerhöhung zum 1.7. nur 700,96 Euro fällig. Die Ersparnis: 58,24 Euro.
Zum Grundfreibetrag kommen zusätzliche Freibeträge, so dass jetzt beispielsweise Ruheständler, deren erste Rente 2005 überwiesen wurde, bis zu einer Bruttorente von 15440 Euro keine Steuererklärung abgeben müssen. Wer 2009 in den Ruhestand getreten ist, ist ab einer Bruttorente von 13680 von der Pflicht zur Steuerklärung befreit.
Mehr Geld für Eltern. Nicht nur das Kindergeld stieg 2009, sondern auch der Kinderfreibetrag,und zwar von 3648 auf 3864 Euro. Die Ersparnis: Je nach persönlichem Steuersatz bis zu 92,20 Euro pro Kind.
Ob Kindergeld (samt dem einmaligem Kinderbonus 2009) oder Kinderfreibetrag günstiger sind, berechnet das Finanzamt automatisch. Für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Geburtstag können außerdem bis zu 6000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, wenn beide Eltern arbeiten. Zwei Drittel der Kosten (also bis zu 4000 Euro) werden steuermindernd wirksam. Arbeitet nur ein Elternteil, können nur Betreuungskosten für drei- bis sechsjährige Kinder geltend gemacht werden. Die Ersparnis: Verdient beispielsweise ein Verheirateter 40000 Euro brutto im Jahr, bedeuten 4000 Euro Betreuungskosten eine Entlastung von 1057 Euro.
Mehr Geld für Handwerkerleistungen. Früher konnten bis zu 3000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, wenn beispielsweise die Heizung instandgehalten wurde. jetzt sind es bis zu 6000 Euro. 20 Prozent werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Die Ersparnis: Bis zu 1200 Euro.
Noch günstiger für den Steuerzahler sind die Regelungen für Haushaltshilfen wie Putzfrauen, Gärtner oder Fensterputzer. Bis zu 20000 Euro können pro Jahr angegeben werden, ein Fünftel der Kosten wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Die Ersparnis: Bis zu 4000 Euro.
Doch noch Geld für Wochenendheimfahrer. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Auch wenn ein Beschäftigter aus privaten Gründen seinen Hauptwohnsitz nicht mehr in der Nähe seines Arbeitsortes hat, kann er die Kosten für die Zweitwohnung in der Steuererklärung angeben. Sie kann maximal 60 Quadratmeter groß sein. Eine wöchentliche Heimfahrt schlägt mit 30 Cent pro Kilometer oder den Kosten fürs Bahnticket zu Buche. Für maximal drei Monate vom Umzug an kann der Beschäftigte außerdem pro vollem Tag der Abwesenheit vom Heimatort 24 Euro Verpflegungspauschale ansetzen. Diese Kosten summieren sich leicht auf 10000 Euro im Jahr. Die Ersparnis in diesem Fall: Je nach Steuersatz bis zu 4500 Euro.
Mehr Geld für Pendler. Wer mit dem Auto auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hatte, kann anders als früher die Kosten angeben, es sei denn, sie wurden ihm vom Unfallgegner ersetzt. Hatte ein Alleinstehender Beschäftigter mit einem Jahresbrutto von 35000 Euro 5000 Euro Unfallkosten, kann er den Fiskus daran beteiligen. Die Steuerersparnis: 1585,66 Euro.
Mehr Geld für Studenten. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Auch Kosten fürs erste Studium nach einer abgeschlossenen Ausbildung können geltend gemacht werden. Verdient der Student nichts, kann er einen Verlust feststellen lassen und mit künftigen Einkünften verrechnen. sun
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