Steuererklärung 2009: Diese Tipps bringen bares Geld

Von der Neben- kostenabrechnung bis zur Handwerker-Quittung: Mit der neuen Gesetzgebung und den richtigen Unterlagen lässt sich eine ganze Menge Geld für den Steuerzahler rausholen.
Viele haben sie schon, andere warten noch: Nach und nach trudeln den Beschäftigten derzeit die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgeber für 2009 ins Haus. Wer sie hat, kann sich an die Steuererklärung fürs letzte Jahr machen.
Zur Eile besteht aber kein Anlass. „Man sollte warten, bis man wirklich alle Unterlagen beisammen hat“, rät Gerald Ahlendorf von der Lohnsteuerhilfe Bayern. „Sonst verzichtet man möglicherweise auf einen Teil der Rückerstattung.“ Also: Erst sämtliche Belege sammeln – von der Bescheinigung über die Riester-Rente über die Nebenkostenabrechnung bis zur Rechnung für den Handwerker, der im Dezember nochmal da war.
Machen sollte man die Erklärung aber auf jeden Fall: 2009 hat sich Einiges zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Die Lohnsteuerhilfe Bayern hat für die AZ ausgerechnet, was man sparen kann.
Weitere Steuertipps und -infos unter www.lohi.de
Bei Handwerkern geht noch mehr
Ein neuer Boden in der Küche, das Fenster wieder dicht gemacht, die Wohnung gestrichen: Wo Handwerker im Haushalt Hand anlegen, kann man die Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Neu ist: Seit 2009 sind die absetzbaren Beträge doppelt so hoch. Man kann jetzt 20 Prozent von maximal 6000 Euro Handwerkerkosten direkt von der Steuerschuld abziehen – also bis zu 1200 Euro. Anrechenbar sind nur Arbeitskosten. Sie sollten auf der Rechnung also getrennt stehen. Und: Man muss den Betrag überweisen – nicht bar zahlen. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger hat seine Wohnung streichen lassen. Arbeitskosten: 1800 Euro. Plus: Reparatur der Waschmaschine für 250 Euro. Steuerersparnis 2009: 410 Euro
Die Putzfrau hilft beim Sparen
Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen gibt’s für 2009 deutlich höhere Sätze. „Statt 3000 Euro kann man Kosten von bis zu 20000 Euro ansetzen“, sagt Steuer-Experte Gerald Ahlendorf. Absetzbar sind die Putzfrau, die Gartenpflege oder ein Pflegedienst, der einen Angehörigen versorgt. Auch hier gilt: Von den Kosten kann man 20 Prozent von der Steuerschuld abziehen. Erstmals gilt das seit 2009 gleichermaßen für sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen wie für Selbstständige, die auf Rechnung arbeiten. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger beschäftigt im Haushalt eine sozialversicherungspflichtige Putzfrau. Ihr monatlicher Bruttolohn liegt bei 900 Euro. Steuerersparnis: 2656 Euro
Der PC bringt 190 Euro plus
Wer sich Arbeitsmittel anschafft, die er beruflich nutzt, kann das als Werbungskosten absetzen. „Die berufliche Nutzung muss man aber nachweisen“, erläutert Gerald Ahlendorf. Ein EDV-Fachmann etwa hat weniger Probleme, den neuen PC abzusetzen, als ein Maurer. Wer das Arbeitsmittel nur anteilig beruflich nutzt, muss auch das nachweisen. Beim PC hilft ein Nutzungs-Tagebuch, bei Telefon, Fax oder Handy die Gebührenabrechnung. Voll absetzbar sind Arbeitsmittel bis zu 410 Euro netto, ohne Mehrwertsteuer. Beispiel: Ein Informatiker (ledig, Jahresbrutto 55000 Euro) hat ein Laptop für 449 Euro gekauft. Außerdem Fachliteratur für 150 Euro. Er schöpft die Werbungskosten aus. Steuerersparnis: 190 Euro
Selbst bei der Brille geht was
Hohe Zuzahlungen beim Zahnersatz, die Kosten für eine neue Brille oder der Eigenanteil bei der Krankengymnastik: Wer 2009 dafür tief in die Tasche greifen musste, kann etwas davon absetzen. Anrechenbar ist der Teil, der über die zumutbare Belastung hinausgeht. Was zumutbar ist, hängt von Einkommen und Familienstand ab. Bei Steuerpflichtigen mit ein oder zwei Kindern und einem Einkommen bis 51130 Euro liegt die zumutbare Belastung bei drei Prozent des Einkommens. Beispiel: Eine Alleinerziehende (Jahresbrutto 22000 Euro) mit einem Kind hatte Aufwendungen für eine Kur von 700 Euro. Eine neue Brille kostete 600 Euro. Ihre zumutbare Belastung: 593 Euro. Steuerersparnis: 230 Euro
Geld zurück bei den Zinsen
Zinsen aufs angelegte Geld muss man versteuern – aber nur, wenn sie den Freibetrag überschreiten. Der neue „Sparerpauschbetrag“ dafür liegt bei 801 Euro für Ledige (Verheiratete: 1602 Euro). Wer drüber lag, dem hat die Bank 2009 erstmals pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer abgezogen. „Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat, sollte die Zinserträge in der Steuererklärung angeben“, rät Experte Ahlendorf. Denn dann gibt’s Geld zurück. Beispiel: Ein lediger Rentner hat 18000 Euro Rente im Jahr. Seine Zinseinkünfte: 2400 Euro. Auf 1599 Euro zahlte er Abgeltungssteuer. Steuerersparnis: 399 Euro
Das Arbeitszimmer zählt nur unter Vorbehalt
Noch steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus. Doch bereits für die Steuererklärung 2009 gilt: Wer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, sollte die Kosten dafür angeben. Absetzbar sind maximal 1250 Euro im Jahr – wenn man mehr als die Hälfte der Arbeitszeit in dem Raum verbringt oder einem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das ist etwa bei Lehrern der Fall. Sonderfall Bevor Steuerpflichtige die Kosten erstattet bekommen, müssen aber erst die höchsten Richter entscheiden. Zwei Lehrer hatten dagegen geklagt, dass das Arbeitszimmer nur noch absetzbar ist, wenn es den Mittelpunkt beruflicher Tätigkeit darstellt. Der Bundesfinanzhof (BHF) gab ihnen recht. Die Steuerbescheide für 2009 sind in diesem Punkt daher vorläufig. Man bekommt also nicht gleich was raus. Entscheiden die Verfassungsrichter aber genauso wie der BFH, gibt es rückwirkend Geld.
Pendeln lohnt sich wieder
Fahrten zur Arbeitsstätte sind für 2009 wieder ab dem ersten Kilometer absetzbar – pro einfachem Entfernungskilometer 30 Cent. „Es sei denn, die Fahrtkosten lagen höher“, sagt Steuerfachmann Ahlendorf. „Dann kann man den höheren Betrag in der Steuererklärung angeben.“ Das kann der Fall sein, wenn jemand einen kurzen Arbeitsweg hat. Dann liegt der Preis fürs Monatsticket im Nahverkehr möglicherweise über der Kilometerpauschale und man sollte die Kosten fürs Ticket angeben. Beispiel: Ein Familienvater (Alleinverdiener, ein Kind, Jahresbrutto 50000 Euro) fährt täglich 36 Kilometer zur Arbeit. Steuerersparnis: 503 Euro
Auch im Hort ist noch was drin
Sind beide Eltern berufstätig, können sie für ihre bis 14 Jahre alten Kinder die Betreuungskosten steuerlich geltend machen. Absetzbar sind zwei Drittel der Aufwendungen – maximal 4000 Euro. Das gilt etwa für einen Hort, die Krippe oder eine Tagesmutter. Auch Alleinerziehende können das ansetzen. Familien, in denen nur ein Elternteil verdient, können für ihre 3 bis 6 Jahre alten Kinder die Kosten für eine Betreuung außer Haus geltend machen – also etwa für den Kindergarten. Beispiel: Ein Doppelverdienerehepaar (Er 45 000 Euro Jahresbrutto, Sie 35 000 Euro) hat zwei schulpflichtige Kinder, 8 und 11 Jahre alt. Der Hort für beide zusammen kostet im Jahr 3600 Euro. Steuerersparnis: 921 Euro
aja