Steuer zahlen auf die Rente? Das müssen Sie wissen!

Steurpflicht, Grundfreibetrag, Einkünfte: Stiftung Warentest gibt Tipps für Senioren, die nicht wissen, ob sie nachzahlen müssen – oder schon Post vom Finanzamt haben.
von  Georg Thanscheidt

Steurpflicht, Grundfreibetrag, Einkünfte: Stiftung Warentest gibt Tipps für Senioren, die nicht wissen, ob sie nachzahlen müssen – oder schon Post vom Finanzamt haben.

München - Ein Brief vom Finanzamt! Immer mehr Rentner in Deutschland bekommen Post vom Fiskus. Der unerfreuliche Inhalt: die Aufforderung, eine Steuererklärung abzugeben. Gerne gleich für die Jahre 2006 bis 2011. Und bitte möglichst bald, sonst werden die Einkünfte geschätzt.

Was viele Rentner nicht wissen: Besteht der Verdacht, dass ein Ruheständler Steuern schuldig geblieben ist, kann das Finanzamt die Unterlagen bis ins Jahr 2006 einfordern. Hat jemand Steuern „leichtfertig verkürzt“ ist selbst das Jahr 2005 noch nicht verjährt. Darauf weist die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe von „Finanztest“ hin.

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die 2005 in Kraft trat: Seitdem sind theoretisch alle Renten steuerpflichtig. In der Praxis gibt es für gesetzliche Renten Freibeträge, die 2005 bei 50 Prozent lagen, bis 2020 auf 20 Prozent sinken und ab 2040 aber auf 0 reduziert sind (s. Tabelle „Freibeträge“, der Prozentsatz gilt für den jeweiligen Eintrittsjahrgang und für immer).

Muss ich Steuern zahlen? Hier gibt's den schnellen Check (um die Grafik zu vergrößern, einfach rechter Mausklick und dann "Grafik anzeigen").

Warum die Finanzämter erst jetzt Jagd auf angebliche Steuersünder in Rente machen, hat mehrere Gründe: Der Fiskus bekam erst Ende 2009 Einblick in alle Rentendaten – private wie gesetzliche. 30 Millionen Datensätze wurden bearbeitet. Das dauert. 2012 wurden alle angeschrieben, die schon 2005 mutmaßlich zahlen mussten. In Baden-Württemberg wurden laut Oberfinanzdirektion Karlsruhe eine Million Überweisungen geprüft, 70.000 mögliche Nachzahler wurden angeschrieben. In NRW bekamen bis Februar 2013 rund 100.000 Rentner Post, in Mecklenburg-Vorpommern waren es lediglich 2000. Aus Bayern liegen keine Zahlen vor.

Für Finanzminister Schäuble rentiert sich das Porto: Allein in den ersten drei Jahren seit Inkrafttreten der neuen Regeln erhöhte sich bis zum Jahr 2007 das Steuer-Aufkommen bei Rentnern um 6,5 Milliarden auf 19,3 Milliarden Euro. Damals – neuere Zahlen liegen nicht vor – wurde jeder zehnte Ruheständler zur Kasse gebeten.

Allen Rentnern gibt „Finanztest“ folgende Tipps:

Wie prüfe ich meine Steuerpflicht?

Wenn Sie keine Pension auf Lohnsteuerkarte, sondern eine gesetzliche Rente und gegebenenfalls eine Firmenrente oder eine Privatrente beziehen, gehen Sie die Punkte in der Grafik auf dieser Seite durch. 400-Euro-Jobs spielen dabei übrigens keine Rolle, sie werden pauschal versteuert.

Wenn Ihre Einkünfte über den jeweiligen Grundfreibeträgen liegen, müssen Sie bis Ende Mai eine Steuererklärung machen, wenn nicht, ist diese bis Ende 2016 freiwillig. Achtung: Bei getrennter Veranlagung, wenn Abgeltungssteuer fällig ist oder im Vorjahr ein Verlust (z. B. aus Aktien) festgestellt wurde, müssen Sie die Erklärung abgeben.

Für alle, die nur eine gesetzliche Rente beziehen, gilt: Von den Summen in der Tabelle „Steuerfreie gesetzliche Renten“ bekommt der Staat nichts – allerdings nur dann, wenn wirklich keine anderen Einkünfte dazukommen!



Was ist der Grundfreibetrag?

Dieser Beitrag (in Euro) darf der Staat Ihnen nicht wegnehmen, er steht Ihnen zur Existenzsicherung zu. 2012 betrug er für Singles 8004 Euro im Jahr, bis 2008 waren’s 7664 Euro. Bei Ehepaaren ist er doppelt so hoch. Wenn Sie von Ihren Einkünften Werbungskosten (mind. 102 Euro), Krankenversicherung und Sonderausgaben abziehen und unter den Grundfreibetrag kommen, zahlen Sie keine Steuern.

Wie rechne ich meine Einkünfte aus?

Im Prinzip: Alle Einnahmen zusammenrechnen und dann die Freibeträge und mögliche Ausgaben abziehen. Der wichtigste Freibetrag für gesetzliche Rentner ist der Rentenfreibetrag. Er gibt an, auf welchen Prozentsatz Ihrer Rente sie keine Steuern bezahlen müssen. Sie finden ihn in der Tabelle „Freibeträge“.

Für einen Rentner, der 2011 in Rente gegangen ist, liegt er bei 38 Prozent, dass heißt, 62 Prozent Ihrer Rente wird versteuert. Ein Beispiel: Ein Single ist mit 65 Jahren und 1250 Euro gesetzliche Brutto-Rente 2011 in den Ruhestand gegangen. Von den 15.000 Euro jährliche Rente werden 38 Prozent abgezogen, bleiben 9300 Euro. Davon geht die Werbungskostenpauschale von 102 Euro ab – verbleiben 9198 Euro. Das sind gut 1000 Euro mehr als das Existenzminimum – eigentlich müsste er also Steuern zahlen. Aber er kann seine Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine Sonderausgabenpauschale abziehen und landet so bei 7639 Euro – steuerfrei!



Was ist bei Einkünften aus privater und gesetzlicher Rente?

Das lässt sich am besten an einem Beispiel erklären. Ein Ehepaar ist mit 65 Jahren 2011 in Rente gegangen, beide haben eine gesetzliche Rente, er noch zusätzlich eine Privat-, sie eine Riesterrente. Beide müssen nur 62 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern – er kommt somit auf 8680 Euro steuerpflichtige gesetzliche Rente im Jahr, sie auf 7440 Euro. Weil er erst mit 65 in Rente gegangen ist, muss er von 6000 Euro Privat-Rente nur 18 Prozent versteuern, also 1080 Euro. Ihre Riester-Rente muss voll versteuert werden, allerdings gewährt der Staat hier einen Abzug.

Gemeinsam haben sie Einkünfte von 17 413 Euro im Jahr. Damit wären sie eigentlich steuerpflichtig. Aber nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung und Sonderausgaben kommen sie um eine Steurzahlung herum.

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