Steiff erleidet juristische Niederlage im Streit um "Knopf im Ohr"

Juristische Niederlage für Steiff: Andere Stofftierhersteller dürfen ebenfalls einen Knopf oder einen Annäher im Ohr ihrer Produkte anbringen.
dpa |
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Juristische Niederlage für Steiff: Andere Stofftierhersteller dürfen ebenfalls einen Knopf oder einen Annäher im Ohr ihrer Produkte anbringen.

Luxemburg - Der Plüschtierhersteller Steiff hat im Streit um den "Knopf im Ohr" eine juristische Schlappe erlitten. Steiff kann nicht für sich allein das Recht beanspruchen, bei seinen Teddys und Tieren mitten im Ohr einen Metallknopf oder ein Stofffähnchen anzubringen.

Das hat das EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Nach Ansicht der Richter fehlt die Unterscheidungskraft, da der Kunde daraus nicht den Hersteller des Tieres erkennen könne. Steiff hatte den europaweiten Schutz beim Europäischen Markenamt beantragt - die Behörde lehnte ab und bekam nun vor Gericht Recht.

Bei dem Streit geht es nur um die Positionierung des Knopfs in der Mitte des Ohres, nicht aber um den "Knopf im Ohr" selbst.

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