Staat muss Hartz-IV-Empfängern Abwrackprämie zugestehen

Das Landessozialgericht in Hessen hat einer Hartz-IV-Bezieherin Recht gegeben: Die Arbeitsverwaltung hätte ihr nicht die Leistungen kürzen dürfen, nur weil sie die Abwrackprämie in Anspruch nahm.
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2009 warben viele Autohändler mit der Prämie
dpa 2009 warben viele Autohändler mit der Prämie

DARMSTADT - Das Landessozialgericht in Hessen hat einer Hartz-IV-Bezieherin Recht gegeben: Die Arbeitsverwaltung hätte ihr nicht die Leistungen kürzen dürfen, nur weil sie die Abwrackprämie in Anspruch nahm.

Bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen darf die Abwrackprämie nicht als Einkommen angerechnet werden. Dies entschied das hessische Landessozialgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Eilbeschluss.

Die Darmstädter Richter erklärten, die Abwrackprämie habe Hartz-IV-Empfängern nicht so zur Verfügung gestanden, dass sie für den privaten Konsum hätte ausgegeben werden können. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage trete daher nicht ein. (Az.: L 20 B 59/09 AS ER)

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau einen knapp 11.000 Euro teueren Neuwagen gekauft und dabei die staatliche Abwrackprämie kassiert. Als die Arbeitsverwaltung davon erfuhr, kürzte sie der 51-Jährigen die Hartz-IV-Leistungen für sechs Monate. Statt 634,23 Euro erhielt die Frau nun nur noch 232,99 Euro monatlich.

Die Frau zog daraufhin vor Gericht und hatte Erfolg. Die Richter erklärten, die 2500 Euro Abwrackprämie seien eine zweckbestimmte Einnahme gewesen. Ziel des Staates sei es gewesen, damit den Verkauf neuer Autos anzukurbeln. Dieser Zweck aber werde vereitelt, wenn die Prämie als Einkommen angerechnet werde.

Der von der Frau gekaufte Neuwagen dürfe auch nicht als Vermögen bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen berücksichtigt werden. Ein Fahrzeug mit einem Wert von bis zu 7500 Euro sei ohnehin geschützt. Darüber hinaus habe die 51-Jährige einen Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr, im vorliegenden Fall also 7650 Euro zusätzlich. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen hatte im Juli vergangenen Jahres gegenteilig entschieden. Die Richter kamen damals zu dem Ergebnis, dass die Abwrackprämie voll als Einkommen anzurechnen sei, weil sie Hartz-IV-Empfängern Einnahmen verschaffe, die wesentlich über ihren monatlichen Bezügen lägen. (apn/dpa)

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