Sozialabgaben für Künstler werden stärker kontrolliert
Ein freier Autor schreibt die Firmenchronik einer Softwarefirma. Ein Fotograf macht Bilder von den Mitarbeitern für die Unternehmenswebseite. Ein Grafiker erstellt das Layout für eine Anzeige. In diesen und anderen Fällen müssen auch Unternehmen, die in ihrem Alltagsgeschäft keine künstlerischen oder publizistischen Werke oder Leistungen verwerten, die sogenannte Künstlersozialabgabe leisten. Vielen Auftraggebern ist diese Sozialabgabepflicht nicht bewusst. Zum 1. Januar 2015 wurde jedoch das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz eingeführt und im Zuge dessen werden verschärft Kontrollen durchgeführt.
Was ist die Künstlersozialabgabe?
Diese dient der Finanzierung von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für freischaffende Künstler und Publizisten. Die eine Hälfte der Künstlersozialversicherung zahlen die Versicherten aus eigener Tasche, die andere setzt sich zusammen aus einem Zuschuss vom Bund und der Künstlersozialabgabe, die von den Auftraggebern entrichtet wird. Sie wird mit einem festgelegten Prozentsatz (2014: 5,2 %) aus dem Nettoentgelt des Auftragnehmers errechnet.
Welche Konsequenzen zieht das neue Gesetz nach sich?
Das neue Gesetz soll für Abgabegerechtigkeit und stabile Beitragssätze sorgen, denn zahlreiche Auftraggeber zahlen absichtlich oder unwissentlich die Sozialabgabe nicht. Daher wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Zukunft jährlich 400.000 Firmen überprüfen.
- Überprüfung von künstlersozialabgabepflichtigen Arbeitgebern alle vier Jahre - Überprüfung von bei der Künstlersozialkasse (KSK) gemeldeten Verwerter - Kleinunternehmer werden alle zehn Jahre geprüft - Prüfungen durch die KSK selbst
In welchen Fällen Unternehmen die Künstlersozialabgabe zahlen müssen und alle weiteren Fakten zu diesem Thema können Sie im kostenlosen E-Book von Lexware nachlesen (Download als PDF).
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