Souvenirs aus dem Urlaub: Achtung, Zoll-Falle!

Schneller, als sie es glauben, machen sich Urlauber bei der Heimreise als Schmuggler strafbar. Wer auffliegt, zahlt gleich vor Ort saftige Abgaben und riskiert außerdem ein Strafverfahren
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - Schneller, als sie es glauben, machen sich Urlauber bei der Heimreise als Schmuggler strafbar. Wer auffliegt, zahlt gleich vor Ort saftige Abgaben und riskiert außerdem ein Strafverfahren

Ferienzeit, Schmugglerzeit: Viele Urlauber kriegen Ärger mit dem Zoll, weil sie verbotene Souvernirs, zu viele Zigaretten oder Lebensmittel mit nach Hause bringen. Häufig ohne Absicht. Doch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", warnt Martin Brandlhuber vom Zollamt München-Flughafen.

Obergrenze 430 Euro. Bei der Rückkehr aus Ländern außerhalb der EU per Flugzeug muss alles verzollt werden, was mehr als 430 Euro gekostet hat. Wer mit dem Auto oder der Bahn in Länder außerhalb der Europäischen Union fährt, muss die Grenze von 300 Euro beachten. Für junge Urlauber unter 15 Jahren liegt das Limit bei 175 Euro. Die Beträge gelten jeweils pro Person. Und zwar auch dann, wenn man die Ware geschenkt bekam. Innerhalb der EU gibt es wenig Beschränkungen, solange die Waren für den persönlichen Bedarf sind.

Maximal 200 Zigaretten, einen Liter Schnaps und vier Liter Wein. Wer mindestens 17 Jahre alt ist, darf von Fernreisen in Nicht-EU-Länder maximal 200 Zigaretten nach Hause mitbringen. Das entspricht im Duty-Free-Verkauf einer Stange. Alternativ sind 100 Zigarillos zollfrei erlaubt respektive 50 Zigarren. Außerdem bis zu ein Liter hochprozentigen Alkohol und 4 Liter Wein. Innerhalb der EU sind 800 Zigaretten zollfrei, also vier Stangen, sowie 90 Liter Wein.

Schummlern droht ein Steuerverfahren. Reisende, die Waren über den Freigrenzen dabei haben, müssen auf Flughäfen den roten Ausgang zum Verzollen nehmen. Marschieren sie zum grünen Ausgang, schmuggeln sie, selbst wenn sie „nur“ eine Stange Zigaretten mehr dabei haben. Werden Zollbeamte bei Stichproben fündig, wird es teuer.

Bei Mitbringseln bis 700 Euro verlangt der Zoll eine Pauschalsteuer von 17,5 Prozent. Bei noch wertvolleren Waren kassiert der Zoll sogar zwei Mal: die je nach Warenart anfallende Zollgebühr plus 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Ab einem bestimmten Betrag, der nicht preisgegeben wird, hat der Schmuggler ein Steuerstrafverfahren am Bein. Davon gab es 2009 am Zollamt Münchner Flughafen rund 1450.

Hohe Strafen vor Ort am Flughafen. Jede nicht verzollte Stange Zigaretten kostet 38 Euro Zollgebühr und nochmal 38 Euro Strafgebühr, macht insgesamt 76 Euro. Wie viel der Zoll sonst abkassiert, hängt vom Wert des geschmuggelten Artikels ab. Entdecken die Beamten beispielsweise einen hochwertigen Golfschläger in der 800-Euro-Kategorie, muss der Schmuggler 21,7 Prozent Abgaben drauflegen. Auf eine Goldkette aus Dubai müssten 21,5 Prozent Zollsatz und Steuer draufgepackt werden . Das Steuerstrafverfahren kommt noch obendrauf.

Hehlerverdacht, wenn Fälschungen im Koffer sind. Ob imitierte Designer-Kleidung, CD’s, Uhren oder Medikamente aus der Türkei: Wer sich kofferweise mit Fälschungen eindeckt, macht sich strafbar. Der Zoll geht dann davon aus, dass die Waren nicht für den Privatgebrauch gedacht sind, sondern weiterverkauft werden sollen. Die Augen werden nur bei kleineren Einkäufen für den Privatgebrauch zugedrückt. Zum Beispiel bei zehn abgekupferten T-Shirts und Jeans in unterschiedlichen Größen. Trotzdem heißt es nachrechnen: auch die Fake-Schnäppchen dürfen zusammen nicht mehr als 430 Euro kosten. Was drüber liegt, wird vom Zoll sichergestellt und vernichtet.

Achtung Artenschutz! Schnitzereien aus Elfenbein, Korallenschmuck oder Gürtel aus Schlangenleder gehören nicht ins Gepäck, genauso wenig Kakteen, Orchideen oder Fächerpalmen, die Strandverkäufer gern anbieten. Streunende Kätzchen oder Lebensmittel wie Kaviar, exotische Früchte, Joghurt oder Käse aus Antalya sind aus seuchenschutzrechtlichen Gründen ebenfalls tabu. Wer Verbotenes dabei hat, kriegt es rigoros abgenommen. Dazu wird eine Vernichtungsgebühr von etwa 2 Euro pro Kilo fällig, womöglich noch ein Bußgeld. B. Gräber

Weitere Informationen unter www.zoll.de, außerdem unter www.artenschutz-online.de.

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