Sondersitzung: Bahn-Aufsichtsrat tagt wegen Beraterverträgen

Topmanager gehen und bekommen weiter Geld - als Berater. Das gibt es immer wieder. Doch es muss eine Gegenleistung geben. Zweifel daran bestehen nun ausgerechnet beim größten deutschen Staatskonzern.
dpa |
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Die fragwürdigen Beraterverträge stammen aus den Jahren 2010 bis 2018.
Lisa Ducret/dpa Die fragwürdigen Beraterverträge stammen aus den Jahren 2010 bis 2018.

Berlin - Die fragwürdigen Beraterverträge der Deutschen Bahn für Ex-Manager des Unternehmens beschäftigen den Aufsichtsrat. Der internen Revision waren Verträge mit etwa 20 Managern aufgefallen, wie vergangene Woche bekannt wurde.

Ein früheres Vorstandsmitglied soll als Berater Hunderttausende Euro Honorar erhalten haben. Bei anderen früheren Führungskräften geht es um vier- und fünfstellige Honorare. Namen nannte das Unternehmen nicht.

Aufsichtsratschef Michael Odenwald kündigte an, die Angelegenheit vollständig aufzuklären - und zwar ohne Ansehen der Person. Künftig sollen Beraterverträge mit früheren Konzernvorständen nur noch möglich sein, wenn der Aufsichtsrat dies genehmigt, wie vor einigen Tagen Konzernkreise verlauteten.

Die fraglichen Verträge stammen aus den Jahren 2010 bis 2018. Sie fallen damit größtenteils in die Amtszeit des früheren Bahnchefs Rüdiger Grube und seines Finanzvorstands Richard Lutz. Lutz übernahm nach Grubes Rücktritt Anfang 2017 die Führung des bundeseigenen Konzerns.

Die Bahn betonte, der Vorstand habe nach ersten Hinweisen auf Auffälligkeiten unmittelbar reagiert. Eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei sei beauftragt worden, die internen Untersuchungsergebnisse zu bewerten. Ihr Bericht liege seit wenigen Tagen vor.

Die Bahn hat rund 20 Milliarden Euro Schulden und verhandelt derzeit mit dem Bund über weitere Unterstützung. Aus der Politik kamen angesichts der Beraterverträge Forderungen nach absoluter Transparenz. Verkehrspolitiker äußerten Zweifel daran, dass Bahnchef Lutz und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) das Unternehmen im Griff haben.

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