So sorgen Sie privat vor
Der „Pflege-Bahr“ rechnet sich nur für wenige. Welche Tarife taugen
MÜNCHEN - Wer sich für den Pflegefall absichern will, älter als 40 Jahre alt ist und es sich leisten kann, dem wird von Verbraucherzentralen zur privaten Pflegetagegeldversicherung geraten. Bei diesem Tarif bekommt der Versicherte für jeden Tag eine vereinbarte Summe ausbezahlt – absolut für Pflegestufe III und anteilig für II und I.
Auch der Staat rät dazu – und bezuschusst seit einem Jahr solche Verträge mit fünf Euro im Monat. Voraussetzung für den so genannten „Pflege-Bahr“: Der Tarif steht allen offen und das vereinbarte Pflegemonatsgeld beträgt in Pflegestufe II mindestens 600 Euro. Außerdem darf die Wartezeit – die Zeit, in der keine Leistungen gewährt werden – höchstens fünf Jahre betragen.
Die Stiftung Warentest rät von diesen Tarifen jedoch ab – es sei denn, ein junger Mensch mit einer schweren Krankheit kann absehen, dass er zum Pflegefall wird. Denn oft erfüllen die Versicherungen nur die Mindestleistungen – etwa bei der Wartezeit – und schneiden somit schlechter ab als Tarife ohne Förderung. Außerdem sind steigende Beiträge zu erwarten.
Beim Test von 23 ungeförderten Pflegetagegeld-Verträgen schnitten dagegen etliche gut ab. Die Anforderung: Sie schließen die berechnete Lücke zwischen Leistungen der Pflegekasse und tatsächlichen Kosten so gut wie möglich und bieten Leistungen für Demenzkranke ohne Pflegestufe. Die Modellkunden sind entweder 45 Jahre alt und zahlen 55 Euro Monatsbeitrag, oder sie sind 55 Jahre alt und zahlen 85 Euro. Deutlicher Testsieger in beiden Rechnungen war der PA-Tarif der HanseMerkur. Ebenfalls sehr gut schnitt im Fall des 45-Jährigen der Tarif PZV der Deutschen Familienversicherung ab.