So sicher ist Ihr Geld
Was wäre, wenn... meine Bank zusammenbräche? Je nach Institut gelten andere Sicherungssysteme. Die AZ erklärt, worauf sich Kunden in jedem Fall verlassen können – und was im Ernstfall passiert.
München - Die europäische Schuldenkrise ist zu einer Bankenkrise geworden. Zuletzt gab es ein deutsches Ja zur Rettung der maroden spanischen Banken. Jüngst stufte die Ratingagentur Moody’s 13 italienische Banken in ihrer Kreditwürdigkeit herab. Darunter auch die UniCredit, die 2005 die deutsche HypoVereinsbank übernahm. Gestern drohte Moody’s 17 deutschen Banken mit einer Herabstufung, unter anderem einem Geschäftsbereich der Deutschen Postbank.
Ist das Geld der Kunden vor diesem Hintergrund sicher? Zunächst einmal: Eine Herabstufung der Kreditwürdigkeit einer Bank gefährdet das Ersparte noch nicht. Kritisch wird es, wenn die Bank pleite geht. Das Rating gibt Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, mit der dies der Fall ist. Unicredit etwa hat jetzt bei Moody’s ein „A3“ – das ist trotz der Herabstufung immer noch ziemlich gut, die Wahrscheinlichkeit einer Pleite gering.
Welches Recht gilt für die Hypo-Vereinsbank? Santander Consumer Bank, ING Diba: Deutsche Töchter ausländischer Banken, auch die Hypo-Vereinsbank, stehen unter deutschem Recht.
Gesetzliche Sicherung: 100000 Euro pro Kunde. Das Geld der Kunden ist bei deutschen Banken durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) gesichert. Bei einer Pleite muss die Bank bis zu 100000 Euro pro Kunde auszahlen (Eheleute mit Gemeinschaftskonto 200000). Und das innerhalb von 20 Arbeitstagen. Geschützt sind unter anderem Girokonten, Festgeld, Tagesgeld, Sparbücher/Sparbriefe, die auf Namen ausgestellt sind. Früher sah die gesetzliche Sicherung einen Selbstbehalt der Kunden vor – das gibt es heute nicht mehr. Bei ausländischen Banken, die in Deutschland tätig werden, greift die europäische Einlagensicherung. Sie sieht den gleichen Schutz vor wie für deutsche Banken. Allerdings muss der Kunde im Fall des Falles seine Rechte im Ausland geltend machen. Geht beispielsweise eine niederländische Bank pleite, ist die niederländische Einlagensicherung für ihn zuständig.
Zusätzliche Einlagensicherung der privaten Banken: Bis zu mehrere Millionen Euro pro Kunde. Die meisten Banken auf dem deutschen Markt – sowohl deutsche als auch viele ausländische – sind darüber hinaus durch einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Die Sicherungsgrenze richtet sich nach dem Eigenkapital der jeweiligen Bank. Sie beträgt mindestens einige hunderttausend Euro, zum Teil sogar mehrere Millionen pro Kunde. Auf dieses Geld gibt es im Gegensatz zum EdB allerdings keinen Rechtsanspruch. „Das hat juristische Gründe“, heißt es zur Erklärung beim Bankenverband. „Wenn wir eine Garantie abgeben würden, würde das die Rechtsform einer Versicherung voraussetzen.“
Allerdings seien in den bisher 30 Fällen, in denen Banken pleite gingen, alle Kunden zu 100 Prozent entschädigt worden. Die jeweilige Sicherungsgrenze ihrer Bank können Kunden auf der Website einsehen oder in der Filiale erfragen. Wegen der Finanzkrise senken die privaten Banken bis ins Jahr 2025 die freiwillige Einlagensicherung schrittweise ab. Auch im Jahr 2025, versichert jedoch der Bankenverband, werde die Sicherung noch bei der kleinsten Bank deutlich über 400000 Euro pro Kunde betragen. Allerdings, wie schon erwähnt: Die zusätzliche Einlagensicherung ist freiwillig. Für den Bankkunden, der weniger als 100000 Euro angespart hat, ist das nicht weiter schlimm – er kann sich ja auf die gesetzliche Sicherung verlassen. Für Kunden, die mehr Geld auf dem Konto haben, gibt es keine 100 prozentige juristische Sicherheit.
Vorsorge für den schlimmsten Fall. Wie sähe es aus, wenn das europäische Finanzsystem zusammenbräche? Wenn Schwergewichte wie die Deutsche Bank zahlungsunfähig werden? Dies ist sehr unwahrscheinlich. Wenn doch, wäre wohl auch der private Einlagensicherungsfonds der Banken überfordert. Daher raten Experten Sparern, die über 100000 Euro angelegt haben und wirklich auf Nummer sicher gehen wollen, das Geld auf mehreren Konten zu verteilen – dann haben sie auf jeden Fall die gesetzliche Entschädigung, die sie notfalls einklagen können.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken: Praktisch unbegrenzte Sicherheit. Für Sparkassen steht der Sparkassenverbund gerade. Geht eine Sparkasse pleite, springen die anderen Institute ein – ein praktisch unbegrenzter Schutz. Das Gleiche gilt für Volks- und Raiffeisenbanken.
Depot bleibt aussen vor
Mehr als 100000 Euro auf dem Bankkonto – das hat kaum jemand. Auf dem Depot lagern manchmal aber Wertpapiere, die diesen Betrag übersteigen. Sie sind bei einer Pleite der Bank vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt. Die Bank verwahrt sie lediglich für den Kunden. Wichtig ist, dass der Kunde bei einer Pleite sein Depot komplett zu einer anderen Bank transferiert und die Wertpapiere keinesfalls verkauft. Sonst landet der Erlös auf dem Konto – und muss über den Einlagensicherungsfonds zurückgeholt werden.