So holen Sie sich bis Weihnachten Geld zurück: Finanz- Check 2010

Zum Zahnarzt gehen, Spenden, Handwerker bestellen, riestern: Wie Sie sich bis Silvester noch ein paar hundert Euro sichern können
von  Abendzeitung
Der Manager K. soll knapp 5000 Anleger und internationale Großbanken um rund 345 Millionen Euro geprellt haben.
Der Manager K. soll knapp 5000 Anleger und internationale Großbanken um rund 345 Millionen Euro geprellt haben. © dpa

MÜNCHEN - Zum Zahnarzt gehen, Spenden, Handwerker bestellen, riestern: Wie Sie sich bis Silvester noch ein paar hundert Euro sichern können

50 Euro, die sich lohnen: Eltern, deren Kinder ab und zu jobben, sollten vor Jahresende prüfen, ob sie noch Anspruch auf Kindergeld haben. Unter Umständen lässt sich mit einer einfachen Anschaffung – beispielsweise einer Software für die Berufsausbildung – der Anspruch fürs ganze Jahr noch retten.

Bis zum 31. Dezember laufen zahlreiche Fristen ab. Höchste Zeit, nachzurechnen, mit welchen legalen Tricks die Steuerlast noch gesenkt werden kann und welche Zuschüsse für 2010 drin sind. Wer sich ranhält, kann sich unter Umständen mehrere hundert Euro sichern.

Kindergeld fürs ganze Jahr garantieren. Verdient der Nachwuchs eigenes Geld, wird das Kindergeld gestrichen, sofern das Einkommen des Kindes über 8004 Euro liegt. Achtung Fallbeileffekt: Übersteigt das Einkommen die Grenze auch nur um wenige Euro, ist der Kindergeldanspruch fürs ganze Jahr perdu. Wenn die Eltern beispielsweise für ein Einzelkind 184 Euro monatlich bekämen, müssen sie dann auf 2208 Euro verzichten.

Ber der Berechnung des Einkommens des Kindes werden allerdings Sozialabgaben und Werbungskosten abgezogen. Gibt der Sohn oder die Tochter keine Werbungskosten an, wird die Arbeitnehmer-Pauschale von 920 Euro angesetzt. Reicht der Nachwuchs dagegen Belege über eine höhere Summe ein – beispielsweise die Rechnunge für einen PC, der für die Ausbildung unumgänglich ist, Fachliteratur oder die Kosten für Aufbaukurse oder Seminare – sinkt das Einkommen des Kindes um den entsprechenden Betrag. Ein Beispiel: Übers Jahr hinweg hat der Filius 950 Euro für Ausbildungszwecke ausgegeben. Sein Einkommen – abzüglich Sozialabgaben – beträgt trotzdem noch 8050 Euro. Investiert er nochmals 50 Euro für berufliche Zwecke, rettet er den Anspruch seiner Eltern auf 2208 Euro Kindergeld.

Spenden. Sind nicht nur gut fürs Gewissen, sondern auch für die Steuererklärung. 1000 Euro für die Flutopfer in Pakistan mindern die Steuerlast bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent um 350 Euro.

Lohnsteuerklasse optimieren. Ehepaare sollten überlegen, ob ihre Lohnsteuerklassen optimal sind. Bis zum 30. November können sie die Lohnsteuerklasse bei der Gemeinde ändern lassen.

Faustregel: Verdienen beide Ehepartner gleich viel, ist die Lohnsteuerklasse IV für beide am besten. Verdient ein Partner 60 Prozent des gemeinsamen Lohnes oder einen noch höheren Anteil, sollte er die Steuerklasse III, der andere die Steuerklasse V wählen.

Verdient die Frau beispielsweise 42000 Euro, der Mann 28000 Euro, behalten die jeweiligen Arbeitgeber von beiden zusammen übers Jahr hinweg 11817,05 Euro ein, wenn beide Ehepartner die Steuerklasse IV gewählt haben. Die zuviel gezahlte Steuer wird erst mit der Steuererklärung im nächsten Jahr erstattet. Entscheiden sie sich für die Steuerklassen V und III, werden den beiden nur 11609,28 Euro abgezogen.

Klafft der Verdienst allerdings besonders weit auseinander, kann die neue Steuerklasse „IV plus Faktor“ sinnvoll sein, denn sie ist besonders genau und verhindert, dass der Fiskus nach Ende des Steuerjahres das Ehepaar zu Nachzahlungen verdonnert. Ein Beispiel: Der Ehemann verdient 70000 Euro, die Ehefrau, 25000 Euro. Bei einer Steuerklassenkombination III/V behält der Arbeitgeber übers Jahr 12064 Euro vom Ehemann und 5722 Euro von der Ehefrau ein, hält aber danach noch einmal die Hand auf. Bei der Steuerklasse IV mit Faktor werden von den beiden insgesamt 19258 Euro einbehalten. Eine Nachzahlung gibt es nicht.

Wer sich in Bezug auf die Steuerklasse unsicher ist, kann im Internet unter www.abgabenrechner.de, einer Seite des Bundesfinanzministeriums, seine Lohnsteuer je nach Steuerklasse ausrechnen. Er kann außerdem beim Finanzamt anrufen, heißt es im Landesamt für Steuern. Wichtig: Wer damit rechnet, 2011 arbeitslos zu werden, sollte die Lohnsteuerklasse so wählen, dass er monatlich möglichst viel netto herausbekommt. Denn danach bemisst sich das Arbeitslosengeld. Wer erst 2011 kurz vor der Kündigung den Steuerklassen-Wechsel beantragt, ist zu spät dran.

Rechnungen jetzt noch bezahlen. Wer Handwerker mit Modernisierungs-, Instandsetzungs-und Renovierungsarbeiten beauftragt hat, kann sich 20 Prozent der Kosten vom Fiskus zurückholen. Das Finanzamt akzeptiert Rechnungen bis zu insgesamt 6000 Euro. Wer diesen Betrag schon ausgeschöpft hat, sollte offene Rechnungen erst 2011 bezahlen, um auch nächstes Jahr die Förderung in Anspruch zu nehmen. Wer den Betrag heuer noch nicht ganz aufgebraucht hat, aber für 2011 Arbeiten in Auftrag gegeben hat, könnte bis zum Ende des Jahres eine Abschlagzahlung leisten.

Haushaltshilfen und Reinigungskräfte engagieren. Das Finanzamt akzeptiert Rechnungen bis maximal 20000 Euro.

Zum Zahnarzt gehen. Das lohnt sich für Steuerzahler, deren „außergewöhnliche Belastungen“ heuer bereits über dem zumutbaren Eigenanteil liegen. Er beträgt je nach Einkommen zwischen einem und sieben Prozent des Bruttolohns. Zu den „außergewöhnlichen Belastungen“ zählen unter anderem Krankheitskosten, die die Krankenkasse nicht trägt, Kosten für die Scheidung, eine Beerdigung, zum Teil auch Unterhaltskosten.

Wer seinen zumutbaren Eigenanteil aufgewendet hat, könnte beispielsweise eine teure Zahnarzt-Behandlung vorziehen. Sie kann dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden und mindert so die Steuerlast. Hat der Steuerpflichtige beispielsweise einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent, bringt eine Zahnarzt-Rechnung über 3000 Euro einen Steuervorteil von 900 Euro.

Riester-Förderung beantragen. Wer’s nicht tut, verschenkt bares Geld. Arbeitnehmer müssen jährlich vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens oder 2100 Euro einzahlen und kassieren dann Zinsen auf die Anlage plus die staatliche Förderung: 154 Euro Grundzulage, 185 Euro für jedes Kind, für ab 2008 geborene Kinder sogar jeweils 300 Euro – und das Jahr für Jahr. Wenn es für den Anleger günstiger ist, erhält er sogar eine höhere Förderung über den Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung.

Gefördert werden zertifizierte Fonds, Versicherungen und Bank-Sparpläne, der Wohn-Riester in Form eines Riester-Darlehens oder als Angebot der Bausparkassen.

Beschäftigte, die noch keine Zulagen für die zurückliegenden Jahre beantragt hat, können dies rückwirkend bis ins Jahr 2008 tun. Wer mit der Steuerersparnis für Riester-Einzahlungen besser fährt als mit der Zulage selbst, kann beim Finanzamt für zurückliegende Jahre die Ersparnis beantragen. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hat für diese Jahre noch keinen bestandskräftigen Steuerbescheid.

Wohnungsbauprämie sichern. Sie ist zwar nicht hoch, sollte aber trotzdem nicht verschenkt werden. Voraussetzung für die Prämie: Der Antragsteller verdient nicht mehr als 25600 Euro (Verheiratete bei Zusammenveranlagung: 51200 Euro). Sie wird auf Beiträge für Bausparverträge, Bausparguthaben und Abschlussgebühren verwendet. Pro Jahr gibt es maximal 45,06 Euro für Einzelpersonen und 90,11 Euro für Ehepaare. Die Prämie gibt es bis zu zwei Jahre rückwirkend. Bis zum 31. Dezember kann also noch die Förderung für 2008 beantragt werden.

Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt maximal 80 Euro im Jahr und wird für Einzahlungen auf einen Bausparvertrag, die Darlehenstilgung bei einer selbstgenutzten Immobilie, in einen Investmentfonds und das Geschäftsguthaben an einer eingetragenen Genossenschaft gewährt.

Voraussetzung: Das Einkommen übersteigt 20000 Euro (bei Alleinstehenden) und 40000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepartnern) nicht. Der Arbeitgeber zweigt für seine Beschäftigten Teile vom Lohn ab und zahlt sie auf die geförderten Anlageformen ein. Die Zulage kann auch rückwirkend beantragt werden, und zwar bis 2006, wenn der Antrag bis Ende des Jahres beim Finanzamt eintrifft. Es gibt sie auch, wenn der Beschäftigte schon einen bestandskräftigen Steuerbescheid hat. S. Stephan

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