So bleibt Ihr Kryptogewinn steuerfrei

Ob generell eine Pflicht zur Angabe besteht und wie man sparen kann, wenn man ein wenig Geduld aufbringt, erklärt der AZ ein Experte.
Martina Scheffler
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Bitcoins sind eine noch recht neue Geldanlage - doch das heißt nicht, dass das Finanzamt auf Gewinne keine Steuern will.
Bitcoins sind eine noch recht neue Geldanlage - doch das heißt nicht, dass das Finanzamt auf Gewinne keine Steuern will. © picture alliance/dpa/Pixabay

Es haftet ihnen immer noch der Ruf des Unseriösen an, des Halbwelt-Glücksspiels, und gleichzeitig scheint der Hype um sie keine Grenzen zu kennen: Kryptowährungen werden immer beliebter. Doch wer sich darauf einlässt, sollte nicht hoffen, dass das Währungs-Neuland, das er betritt, fürs Finanzamt ein böhmisches Dorf ist. Gewinne in Kryptowährungen müssen versteuert werden.

Phillip Campbell ist Rechtsanwalt und Steuerberater in München und, wie er sagt, einer der ersten in Bayern, die sich mit der Besteuerung von Kryptowährungen befassten.

Phillip Campbell ist Rechtsanwalt und Steuerberater in München.
Phillip Campbell ist Rechtsanwalt und Steuerberater in München. © Campbell/Hörmann

Immer alles offenlegen

Sein wichtigster Rat: immer alles offenlegen. Und: Selbst bei einem Tausch besteht eine Steuerpflicht. "Der Bitcoin und all diese Kryptowährungen sind für das deutsche Finanzamt keine Währungen, sondern sie werden behandelt wie Goldmünzen." Grundsätzlich sei jeder Tausch in der Kryptowährung steuerpflichtig - wenn er innerhalb eines Jahres nach Erwerb passiert.

Gibt es Unterschiede zur Besteuerung von Aktiengewinnen? Beim Handel mit Aktien ergeben sich Kapitaleinkünfte - mit Dividenden, oder sie werden mit Gewinn verkauft, beschreibt Campbell. Das sei bei Kryptowährungen nicht der Fall.

Wenn man im Krypto-Bereich kauft und innerhalb von einem Jahr verkauft, dann ist ein Gewinn steuerpflichtig, ,,das ist dann ein privates Veräußerungsgeschäft".

Gewinn nach Ablauf eines Jahres steuerfrei - anders als bei Aktien

Diese Jahresfrist, früher Spekulationsfrist, gibt es bei Aktien nicht mehr. "Das heißt, wenn man nach zwei Jahren verkauft und einen Gewinn macht, hat man den steuerfrei."

Was aber nach Campbells Schilderung von Vorteil ist: Wenn man drei Bitcoins nacheinander kauft und dann einen von ihnen verkauft, dann gilt, dass immer der zuerst Gekaufte auch zuerst verkauft wird. "Und je älter der Coin, desto eher hat man die Chance, dass die Jahresfrist geschafft ist", sagt der Steuerberater.

Wie gelingt es ansonsten, die Jahresfrist zu umgehen? "Wenn man Bitcoin oder Ethereum kauft, nicht so auf die Tageskurse starren, sondern einfach laufenlassen", rät Campbell. Da die Anzahl der Bitcoins begrenzt sei, habe man dadurch einen gewissen Inflationsschutz. "Deswegen legen sich das manche in das virtuelle Depot, die Wallet."

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Für dessen Einrichtung findet man laut Finanztip beispielsweise Apps im Play- oder Appstore. Inzwischen gibt es auch Handyapps für die Geldanlage in Kryptogeld. "Ich selber benutze Bison von der Börse Stuttgart. Das ist wie Onlinebanking und ganz einfach in der Benutzung", sagt Campbell.

Man kann sich ihm zufolge einen Sparplan machen und beispielsweise jeden Monat 50 Euro in Kryptowährungen investieren. Auch die Experten von Finanztip empfehlen Bison sowie Bitvavo. Eine sehr intensive Vorbereitung auf diese Anlageform sei nicht notwendig, findet Campbell. Wenn man einen seriösen Anbieter mit Informationen auf Deutsch habe, könne man einfach loslegen. "Das ist auch für Großmütter oder Studenten spannend."

Vor weitergehenden Aktionen, wie etwa, die eigenen Bitcoins Programmierern gegen eine Belohnung zur Verfügung stellen, solle man sich aber schon gründlicher informieren.

Krypto-Gewinne müssen in die "SO"-Anlage eingetragen werden

Wo gibt man Gewinne nun in der Steuererklärung an? Den meisten sei die Anlage "N" für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bekannt, erläutert der Steuerberater. Es gebe noch eine Anlage "SO" für sonstige Einkünfte. Diese sei etwa für private Renten oder Immobilien genutzt worden. In diese Anlage "SO" müssen die Krypto-Gewinne eingetragen werden, "weil es private Veräußerungsgeschäfte sind".

Zudem gibt es eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Das heißt, wenn man nur einen kleinen Gewinn, etwa in Höhe von 50 Euro, gemacht hat und diesen vergisst anzugeben, dann wäre dies quasi eine Steuerhinterziehung in Höhe von null - da man mit dem Gewinn unter der Freigrenze bleibt.

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Campbell weist darauf hin, dass es sich aber nicht um einen Freibetrag handelt: Wer Gewinne in Höhe von 601 Euro macht, ist mit dem gesamten Gewinn steuerpflichtig - und zwar nicht mit der Abgeltungssteuer, "sondern mit dem ganz normalen Steuersatz, den man hat, das kommt einfach obendrauf auf die Einkünfte, die Sie eh schon haben". Wichtig: "Auch Gewinne aus dem Verkauf von Kunstgegenständen oder Edelmetallen wie Gold werden für diese Freigrenze zusammengerechnet", erklärt Finanztip.

Für die Steuererklärung ist eine Software für Transaktionen hilfreich

Bei recht vielen Angaben zu Geschäften, für die die Papierform nicht mehr ausreicht, empfiehlt Campbell die Formulierung "Anlage SO - Kryptogewinne in Höhe von 2000 Euro siehe Anlage". Dann drucke man eine Excel-Tabelle aus, die die Transaktionen darstellt, "oder ich benutze eine Software", wie etwa die auf Deutsch erhältliche Cointracking, die auch das deutsche Steuerrecht kenne. Damit erstellt man, wie Campbell schildert, einen Steuerreport ähnlich einer Depotbescheinigung.

Das ist dem Steuerberater zufolge sinnvoll, da nicht ein ganzer Bitcoin verkauft oder gekauft werde, sondern es in der Regel um Anteile wie 0,4 oder 0,0001 Bitcoin gehe und eben immer der älteste einer Tranche zuerst in den Verkauf gehe - dabei selbst den Überblick zu behalten, dürfte irgendwann schwerfallen.

Auch einen legalen Steuertrick hat der Münchner Campbell parat. Wer etwa innerhalb der Jahresfrist Gewinn gemacht hat, aber auch mit einigen Währungen Verlust erlitten hat, kann diese kurz vor Ablauf der Frist umtauschen und sofort wieder zurücktauschen - für das Finanzamt ergibt sich ein Verlust, mit dem eine neue Jahresfrist beginnt.

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