So bleiben Sie gut versichert
Neukunden werden von den Agenturen umworben, sagt Finanzexperte Sascha Straub
Geld sparen! Kfz-Versicherung wechseln!“ – Werbebotschaften wie diese prasseln jedes Jahr um diese Zeit auf Autobesitzer ein. Stichtag für den Versicherungswechsel ist der 30. November. Doch wer mit dem Gedanken spielt, seinen Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, der sollte einiges beachten. Wir haben uns dazu von Sascha Straub, Finanz- und Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern, die wichtigsten Fragen beantworten lassen. Ich will meinen Kfz-Versicherungsvertrag kündigen.
Was ist der erste Schritt? Wichtig ist: Zuerst nachsehen, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Das steht auf dem Versicherungsschein. Wer einen Kfz-Versicherungsvertrag ab 1. Januar abgeschlossen hat, der muss spätestens zum 30. November kündigen. Wer ihn innerhalb eines laufenden Jahres abgeschlossen hat, muss die abweichende Kündigungszeit beachten. Die Frist liegt aber auch hier bei vier Wochen. Heißt: Wer zum Beispiel zum 1. Juli versichert wurde, muss zum 31. Mai kündigen.
Worauf muss ich achten, damit die Kündigung auch gültig ist? Die Kündigungsfrist muss strikt eingehalten werden. Maßgeblich dafür ist der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eingegangen ist. Sie muss schriftlich verfasst werden und sollte zur Sicherheit per Einschreiben verschickt werden.
Kann ich auch per Mail oder Fax kündigen? Prinzipiell ist das möglich. Man spricht dann von einer Kündigung per Textform. Vorsicht: Vorher in den Versicherungsbedingungen nachsehen, ob diese Art der Kündigung möglich ist. Heißt: Das Kleingedruckte lesen! Wenn das nicht der Fall ist, kann es sein, dass die Vertragsauflösung ungültig ist. Wer eine Versicherung online abgeschlossen hat, kann zwar in der Regel auch online kündigen, doch Sascha Straub rät: Lieber vorher genau nachschauen.
Was ist das Wichtigste, worauf ich bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer achten muss? Wie hoch ein Versicherungsbeitrag ist, hängt immer von der sogenannten Schadensfreiheitsklasse ab. Das Wichtigste ist deshalb: Unbedingt bei seinem alten Versicherer nachfragen, welche Schadensfreiheitsklasse er dem neuen Versicherer offiziell melden wird. Das sollte man sich auch schriftlich bestätigen lassen. Denn es kommt immer wieder vor, dass der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet wird als im Vertrag vermerkt wird und der Beitrag plötzlich unerwartet hoch ist.
Wann lohnt sich ein Wechsel? Laut Straub kann das pauschal nicht beantwortet werden. Prinzipiell gilt hier: Nachfragen und sich informieren schadet nie. Vor allem für denjenigen, der bei seiner alten Versicherung schon mal eine Preiserhöhung mitgemacht hat. „Der kann bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter oft einige hundert Euro sparen“, erklärt Straub. Aus dem einfachen Grund: „Kunden profitieren bereits seit Jahren von dem starken Preiskampf der Kfz-Versicherer.“ Deshalb werden gerade Neukunden von den Versicherern heiß umworben, und es können oft gute Konditionen ausgehandelt werden.
Ist es nicht besser, sich erst bei seinem aktuellen Versicherer nach besseren Konditionen zu erkundigen? Empfehlenswert ist das auf jeden Fall. Straub: „Teil weise reicht es schon aus, gegenüber seiner eigenen Versicherung anzukündigen, dass man wechseln will, um einen Beitragsnachlass zu bekommen.“ Nützt das nicht, dann kann man immer noch über einen Wechsel nachdenken.
Kann man bestimmte Rabatte und Sonderkonditionen zum neuen Versicherer einfach mitübernehmen? Vor dem Jahr 2008 war das laut Sascha Straub ohne Weiteres möglich. Mittlerweile ist das nicht mehr so einfach. Wer zum Beispiel von seinen Eltern oder einem Ehepartner eine niedrige Schadensfreiheitsklasse übernommen hat, kann die nicht einfach automatisch zum neuen Versicherer mitnehmen. Die Bestimmungen sind laut Straub hier sehr strikt. Er rät: So frühzeitig wie möglich mit dem neuen Versicherer in Verbindung setzen und die Optionen abklären.
Gilt das auch für die Übernahme des Rabattschutzes? „Ein Rabattschutz kann üblicherweise gar nicht übernommen werden“, erklärt Straub. Dieser erlischt beim Wechsel zum neuen Versicherer komplett. Ich will mich über verschiedene Kfz-Versicherungsangebote informieren.
Sind Vergleichsportale im Internet dafür die richtige Informationsquelle? „Nicht unbedingt“, sagt Straub. Die Betreiber dieser Portale bekommen oft von Versicherungsanbietern eine Provision. Deshalb kann es sein, dass das Vergleichsergebnis auf bestimmte Anbieter hinausläuft, die auch dem Portalbetreiber nutzt. Deshalb: Wer Vergleichsportale im Internet nutzt, unbedingt die Angebote mehrere Portale miteinander vergleichen, um sich eine Meinung zu bilden.
Wo bekomme ich dann eine absolut unabhängige Information? „Wer einen echten Marktüberblick möchte, der sollte am besten kostenpflichtige Tarifrechner, wie den der Stiftung Warentest, nutzen“, rät Straub. Auch eine persönliche Beratung bei der Verbraucherzentrale Bayern ist möglich unter Telefon 09001/8090020 (Kosten: 2 Euro pro Minute aus dem Festnetz).
Nützliche Begriffe - Von Mallorca-Police bis Rabattschutz
Schadensfreiheitsklasse: Der Beitrag der Autoversicherung richtet sich wesentlich nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Das bedeutet, je länger ein Versicherungsnehmer fährt oder bereits gefahren ist, desto höher wird sein Schadenfreiheitsrabatt. Je höher die SF-Klasse ist, desto günstiger ist der Beitrag. Die höchste Klasse ist die SF-Klasse 35. In der schlechtesten Kategorie ist SF „M“ – das M steht für „Malus“-Klasse. Hier werden beispielsweise Fahranfänger eingestuft, die bereits kurz nach Abschluss der Versicherung einen Schaden melden.
Rabattschutz: Das ist eine zusätzliche Versicherungsleistung, die dazugebucht werden kann. Wer einen Rabattschutz hat, der hat pro Jahr einen Schaden an seinem Fahrzeug „frei“, ohne dass er gleich in eine höhere Schadensklasse eingestuft wird. Der Rabattschutz lohnt sich laut finanztip.de bei einem Mittelklassewagen, wenn dafür nicht mehr als 106 Euro in der Haftpflicht und nicht mehr als 207 Euro in der Vollkasko (inklusive Haftpflicht) gezahlt wird.
Rabattretter: Ältere Kfz-Versicherungsverträge enthalten noch einen sogenannten Rabattretter. Dieser springt automatisch ein, sobald der Versicherte SF 25 oder höher erreicht. Bei einem Schaden wird der Versicherte nur soweit zurückgestuft, dass sich der Beitrag nicht erhöht. Für langjährige Fahrer eine gute Sache. Die schlechte Nachricht: In neuen Verträgen gibt es so gut wie keine Rabattretter mehr.
Mallorca-Police: Wer gerne Autorundreisen im europäischen Ausland macht, dem empfehlen Versicherer oftmals den Abschluss einer sogenannten „Mallorca-Police“. Diese Option erhöht die Deckung für Mietwagen im europäischen Ausland auf deutsches Niveau. Denn oft decken die Mietwagen-Versicherungen nicht den ganzen Schaden ab. Damit sind Sie im Urlaub gut versichert. Die Mallorca-Police kostet heute oft keinen Aufschlag mehr.