Sepa für Unternehmen und Vereine ab 1. August

Von heute an dürfen Unternehmen und Vereine Lastschriften und Überweisungen in Euro nur noch im neuen Sepa-Format tätigen. Wer noch nicht umgestellt hat, muss mit Gebühren der Bank rechnen.
dpa |
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Frankfurt/Main - Für Verbraucher gilt eine längere Frist: Sie dürfen noch bis zum 1. Februar 2016 ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.

Die für Lastschriften nötige Gläubiger-ID (Identifikationsnummer) wurde nach Angaben der Bundesbank vom Donnerstag in Deutschland bisher 1 450 950 Mal vergeben. Da es bundesweit 3,6 Millionen Unternehmen und knapp 600 000 Vereine gibt, scheint das wenig. Allerdings braucht nicht jedes Kleinunternehmen eine solche ID.

Erst vor wenigen Tagen hatte sich die Bundesbank zuversichtlich geäußert, dass die Umstellung auf Sepa in Deutschland weitgehend abgeschlossen sei. Im Juni 2014 wurde nach Angaben der Notenbank für 92,7 Prozent aller Überweisungen in Deutschland das neue Verfahren genutzt. Bei den Lastschriften lag der Sepa-Anteil bei 84 Prozent. Die Zahlen für Juli hat die Bundesbank noch nicht.

Der Euro-Zahlungsverkehrsraum Sepa ("Single Euro Payments Area") umfasst inzwischen 34 Länder, darunter die 28 EU-Staaten. Ziel ist, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen grenzüberschreitend zu standardisieren und so zu beschleunigen.

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