Schwiegermutter in Beweisnot

Das Eigenheim ihrer Tochter hatten die Eltern großzügig mitfinanziert. Nun lebt ihre Tochter in Scheidung und die Eltern wollen ihr Geld vom Ex-Schwiegersohn zurück.
az/dapd |
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Die Schwiegermutter hatte vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe geklagt. Jedoch ohne Erfolg.
dpa Die Schwiegermutter hatte vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe geklagt. Jedoch ohne Erfolg.

Karlsruhe - Diese Scheidung ist auch für die Schwiegereltern zum Rechtsstreit geworden: Während der intakten Ehe ihres Kindes hatten die Eltern der Frau einen Zuschuss für das Eigenheim gezahlt. Nun hat sich das junge Paar scheiden lassen und die Brauteltern fordern von ihrem Ex-Schwiegersohn das bereits gezahlte Geld zurück.

Insgesamt 12.500 Euro hätten sie in das Eigenheim ihrer Tochter und des Ehemannes investiert. Und eigentlich sollte er ihnen jeden Cent zurück zahlen. Deswegen war die Schwiegermutter sogar vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gezogen.

Nun hat die Frau zog ihre Revision jedoch kurzfristig zurück. Sie war in Beweisnot geraten, hatte also in den vorinstanzlichen Gerichten nicht genügend über die Umstände der Geldzahlung vorgetragen können. Hätte sie die Klage fortgesetzt, wäre diese wohl wegen prozessualer Mängel endgültig gescheitert.

Sie hat jetzt nur noch zwei Möglichkeiten: In einem neuen Prozess versuchen, ihren Anspruch mit neuen Argumenten zu begründen. Oder diesen ärgerlichen Fall auf sich beruhen zu lassen.

 

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