Schutz vor Telefonwerbung wird verbessert

Teurer Griff zum Hörer: Unseriöse Werbefirmen schieben Verbrauchern am Telefon immer wieder Verträge über Lottoscheine oder Abonnements von Zeitschriften unter. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.
Die Bundesregierung will Verbraucher mit einem neuen Gesetz besser vor unerlaubter Telefonwerbung und dabei untergeschobenen Verträgen schützen. Unseriöse Firmen müssten künftig mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag in Berlin. Außerdem dürfe bei Werbeanrufen die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden.
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) ergänzte, immer wieder komme es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge. Künftig sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, über das Telefon abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie Wett- und Lotteriedienstleitungen zu widerrufen. Bislang gab es hierfür kein Widerrufsrecht.
Das Gesetz soll außerdem klarstellen, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Nach Auskunft der beiden Ministerien sollen die betroffenen Ressorts «alsbald» förmlich an dem geplanten Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Stimmen sie zu, könne der Entwurf zügig an die Bundesländer und die betroffenen Verbände versandt und dann im Bundeskabinett beschlossen werden. (epd)