Schöne Weihnachten: BayernLB verschont Huber und Beckstein
MÜNCHEN - Die BayernLB verschont Ex-Verwaltungsräte Huber, Beckstein& Co. vor Schadensersatz. Die beiden Chefkontrolleure Naser und Faltlhauser müssen noch zittern
Das ist wohl das schönste Weihnachtsgeschenk für die CSU-Politiker Erwin Huber, Günther Beckstein und Georg Schmid. Die BayernLB wird ihre Ex-Verwaltungsräte verschonen und sie nicht auf Schadensersatzansprüche verklagen. Schlaflose Nächte dagegen stehen den beiden ehemaligen Chefkontrolleuren Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser und Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Nase bevor. Die Staatsbank will Anfang 2011 entscheiden, ob sie gegen die beiden rechtliche Schritte einleitet. „Mit einer Klage würden wir juristisches Neuland betreten“, erklärte gestern der neue BayernLB- Chef Gerd Häusler.
Am Wochenende hatte er darüber Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer informiert. Häuslers Urteil jedenfalls steht schon fest. Für Faltlhauser und Naser ist es vernichtend: Beim Kauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria, hätten sich die beiden nicht mal an kaufmännische Gepflogenheiten gehalten. „Uns stellt sich die Frage, ob sie bei einer Transaktion dieser Größenordnung nicht automatisch eine außerordentliche Sitzung des Verwaltungsrates unmittelbar vor der Vertragsunterzeichnung am 22. Mai 2007 einberufen hätte müssen, wie es in der sonstigen Geschäftswelt bei Transaktionen dieser Größenordnung üblich ist“, griff Häusler zu drastischen Worten. „Wahrscheinlich wären in einer solchen Sondersitzung einige der Schwächen der Transaktion für den Verwaltungsrat zutage getreten. “ Die beiden Chefkontrolleure aber hielt ein Treffen damals nicht für nötig und stimmte per Telefonrundruf zu. Die BayernLB geht von einen „erhöhten Verschulden“ der Chef-Kontrolleure aus. Ob dies „grob fahrlässig“ war, darüber streiten sich Experten und Rechtsgutachter. Häusler: „Wir sind jederzeit bereit, einen Prozess zu führen, wenn er Erfolgsaussichten hat.“
Ganz ungetrübt allerdings kann die Weihnachtsfreude von Huber, Beckstein, Schmid & Co. auch nicht sein. Häusler attestiert auch den „einfachen“ Verwaltungsratsmitgliedern ein „schuldhaftes Verhalten“. Das alleine aber reicht nicht für eine Schadensersatzklage aus. Denn 2002 hatte der Freistaat seinen BayernLB Kontrolleuren ein Haftungsprivileg zugestanden: Seitdem können sie nur noch bei „grober Fahrlässigkeit“ zur Verantwortung gezogen werden.
Ganz ungeschoren kommen alle bei den Spekulationen mit US-Ramschpapieren davon. Häusler: „Mir ist es schwer gefallen zu akzeptieren, dass hier keine Pflichtverletzung und schon gar kein Verschulden vorliegt.“ Nach und nach habe er dann aber einsehen müssen, dass jede andere Auffassung vor Gericht keinen Bestand haben würde. Diese US-Immobilien-Hypotheken hatten fast zur Pleite der BayernLB geführt. Der Freistaat musste zehn Milliarden Euro nachschießen. Bei dem Deal mit der maroden HGAA bleibt der bayerische Steuerzahler auf 3,7 Milliarden Euro sitzen.
Angela Böhm