Schöne Bescherung: Mehr Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer
ESSEN/MÜNCHEN - Weil die Löhne gestiegen sind, gibt es für viele Arbeitnehmer mehr Weihnachtsgeld. Das macht bei mittlerem Verdienst bis zu 117 Euro aus. Jeder zehnte Betrieb drückt sich aber um die Auszahlung
Die frohe Botschaft vorneweg: Trotz Krise dürfen sich Millionen deutscher Arbeitnehmer heuer über mehr Weihnachtsgeld freuen. Die schlechte Nachricht dabei: Längst nicht alle Firmen zahlen das zusätzliche Geld auch aus. Im Gegenteil: Sie streichen die Sonderzahlungen zum Teil sogar ganz.
Das ist das Ergebnis einer Studie des arbeitnehmernahen WSI-Instituts. Die Experten des WSI-Tarifarchivs haben Tarifverträge von 23 Branchen unter die Lupe genommen. Ergebnis: Viele Firmen zahlen heuer zu Weihnachten mehr. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Warum gibt es heuer ein Plus?
Das liegt daran, dass in den letzten Tarifrunden in vielen Branchen höhere Löhne vereinbart wurden. „Die Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben profitieren nun von diesen Abschlüssen“, sagt Reinhard Bispinck, Chef des WSI-Tarifarchivs. Hintergrund: In den meisten Betrieben wird die Sonderzahlung als Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Steigt der Lohn, steigt deshalb auch das Weihnachtsgeld.
Wieviel gibt es mehr?
Das hängt vom Tarifabschluss in der jeweiligen Branche ab – und vom eigenen Verdienst. Ein Arbeitnehmer aus der mittleren Vergütungsgruppe – das sind Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung – bekommt laut WSI zwischen 16 Euro (im Transportgewerbe West) und 117 Euro (in der Chemiebranche Ost) mehr raus. Im Westen gibt es den größten Zuwachs in der Chemiebranche mit 87 Euro (siehe Tabelle). Tarifangestellte mit höherem Einkommen als das mittlere Entgelt dürfen sich über ein noch größeres Plus freuen.
Wo gibt es weniger?
In einer ganzen Reihe von Betrieben. Trotz höherer Tarifabschlüsse nutzen sie die Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen, berichtet Experte Bispinck: „Etliche Firmen verschieben die Sonderzahlung, kürzen sie oder streichen sie sogar ganz.“ So zeige die jüngste Befragung unter Betriebsräten: Jeder zehnte Betrieb nehme Abstriche bei Sonderzahlungen und Zulagen vor. In der Investitions- und Konsumgüterbranche ist es knappt jede siebte Firma, in der Rohstoff- oder Baustoffbranche sogar jedes fünfte Unternehmen.
Darf der Chef die Zahlung einfach kürzen?
Bei tarifgebundenen Betrieben auf keinen Fall. Auch wenn es Öffnungsklauseln im Tarifvertrag gibt, muss sich der Arbeitgeber erst mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft über Streichung oder Kürzung einigen.
Wie sieht es bei Kurzarbeitern aus?
Sie müssen normalerweise beim Weihnachtsgeld keine Abstriche machen. Kurzarbeiter bekommen ihre Sonderzahlung in voller Höhe, so Bispinck – „es sei denn, es wurde im Betrieb etwas anderes vereinbart“.
aja
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