Schnee vor dem Haus: Vor 7 Uhr raus mit der Schneeschaufel

MÜNCHEN - Ab Freitag schneit’s. Das heißt für Vermieter und Mieter: die Schaufel rausholen,Schnee räumen und den Gehweg sauber halten. Auf was Sie bei der Räum- und Streupflicht achten müssen.
Ab Freitag wird’s weiß: In den nächsten Tagen soll’s in München teils kräftig schneien. Das heißt für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter: Schaufel schwingen und Gehwege frei halten. Die AZ beantwortet wichtige Fragen zur Räum- und Streupflicht.
Wer muss räumen? In der Regel ist jeder Hauseigentümer verpflichtet, den Gehweg vor dem Haus von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Mietshäusern hat der Vermieter die Räumpflicht. Er kann sie aber auf die Mieter übertragen. „Das muss aber klar im Mietvertrag geregelt sein“, sagt Rudolf Stürzer vom Münchner Haus- und Grundbesitzerverein. Ein versteckter Hinweis in der Hausordnung reicht nicht.
Wann ist man von der Räumpflicht befreit? In einigen Städten gibt es „Vollanschlussgebiete der Straßenreinigung“. Dort übernimmt die Stadt die Räumung, verlangt dafür aber eine Gebühr. In München umfasst das Gebiet ungefähr den Bereich innerhalb des mittleren Rings – und den Kernbereich von Pasing. „Dort müssen Anlieger nicht räumen und streuen“, sagt Stürzer.
Welcher Mieter muss wann räumen? Verpflichtet der Vermieter seine Mieter zum Winterdienst, dann „kommt jeder Mieter mal dran“, meint Jurist Stürzer – also auch wer im Hinterhaus wohnt oder in den oberen Stockwerken. Vermieter sollten eine Liste aufstellen, in der jeder Mieter tageweise verpflichtet wird, rät Stürzer. Die hängt man am besten im Haus aus. Wer mal nicht kann, weil er verreist oder krank ist, muss sich um eine Vertretung kümmern. „Oft gibt es in Wohnanlagen aber einen Hausmeister, der das Räumen erledigt.“
Wie oft muss man Schnee räumenen? Die Räumpflicht gilt sieben Tage die Woche. Werktags müssen die Gehwege bis 7 Uhr morgens frei sein, Sonntags bis 8 Uhr. Man muss so viel freischaufeln, dass zwei Personen aneinander vorbeikommen. Bis 20 Uhr muss die Bahn frei bleiben – und griffig. Streuen darf man Sand, Split oder Asche, kein Salz. „Nach 20 und vor 7 Uhr muss jeder Passant selbst auf Rutschgefahr achten“, sagt Stürzer. Mieter und Vermieter sind aus der Verantwortung raus. Schneit es ohne Unterlass, muss man nicht ständig raus zum Schippen, sondern kann abwarten, bis der Schneefall nachlässt.
Was ist, wenn jemand ausrutscht? Räumt man nicht ordentlich, haftet man für den Ausrutscher. Der Geschädigte muss aber nachweisen, dass geschlampt wurde. Ausnahme sind Glatteisunfälle zwischen 7 und 20 Uhr: Da gehen die Gerichte immer davon aus, dass die Räumpflicht verletzt wurde. Wer hinfällt, den trifft unter Umständen eine Mitschuld. Etwa, wenn man keine rutschfesten Schuhe anhatte. Verletzt sich jemand, kann ein Unfall teuer werden Der Bund der Versicherten rät Vermietern und Mietern daher zur Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt Schäden aus solchen Unfällen. aja
Infoblatt zum Schneeräumen: www.muenchen.de (Suchbegriff „Winterdienst“) oder unter Tel. 089/233-61201