Schlichter soll Tarifkonflikt der Bauarbeiter lösen

Die großen Städte wachsen. Doch für die, die die Häuser bauen, wird das Wohnen immer teurer. Mit ihrer Forderung nach mehr Geld bissen die Bauarbeiter bislang auf Granit. Kommt nun Bewegung?
dpa |
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Ein Arbeiter arbeitet auf dem Dach eines Rohbaus in einem neuen Wohnquartier in Hannover.
Julian Stratenschulte/dpa/dpa Ein Arbeiter arbeitet auf dem Dach eines Rohbaus in einem neuen Wohnquartier in Hannover.

Frankfurt/Main/Berlin - Im Tarifkonflikt für die rund 850.000 Beschäftigten auf dem Bau beginnt heute die Schlichtung. Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, soll eine Lösung für die festgefahrene Situation finden.

Vor dem Tagungshotel in Berlin wollen Bauarbeiter protestieren. Ihre Gewerkschaft, die IG BAU, hatte die Verhandlungen am vergangenen Donnerstag für gescheitert erklärt.

Sie fordert ein Lohn-Plus von 6,8 Prozent, mindestens aber 230 Euro mehr im Monat. Außerdem sollen Bauarbeiter ein Wegegeld für die Fahrten zur Baustelle bekommen. Die Arbeitgeber haben kein Angebot vorgelegt. Sie kritisieren, die Gegenseite ignoriere die konjunkturelle Lage. In diesem Jahr werde die Baukonjunktur bestenfalls stagnieren.

Aus Sicht der Gewerkschaft hält der Bauboom dagegen an. Sie kritisierte, dass jeder vierte Bauarbeiter nur den derzeitigen Branchenmindestlohn von 12,55 Euro pro Stunde erhalte. In zwei Dritteln der großen deutschen Städte müssten diese Beschäftigten für eine 50-Quadratmeter-Wohnung mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, ergaben Berechnungen für die IG BAU.

"Damit können sich Bauarbeiter in vielen Orten, in denen sie Wohnungen bauen, selbst nicht einmal mehr eine ältere Wohnung leisten - von einer Neubauwohnung ganz zu schweigen", kritisiert Robert Feiger, der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Deshalb müsse neben dem Tarif zum Jahresende auch der Mindestlohn steigen.

In der Schlichtung haben die Tarifparteien maximal 14 Tage Zeit, zu einem Ergebnis zu kommen. Danach endet die Friedenspflicht - die Arbeitnehmerseite könnte zu Warnstreiks aufrufen.

© dpa-infocom, dpa:200826-99-308988/2

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