Schlecker-Beschäftigte müssen sich schnell entscheiden
Stuttgart/Ehingen - Diese Frist gelte auch dann, wenn am Dienstag noch gar nicht klar sei, ob es überhaupt eine Transfergesellschaft geben werde. Das sagte ein Sprecher der Agentur für Arbeit Baden-Württemberg in Stuttgart. "Wenn Beschäftigte nicht in die Transfergesellschaft wollen, dann muss der Insolvenzverwalter ja die Kündigungen vorbereiten und versenden. Dafür ist eine gewisse Vorlaufzeit nötig."
Nachdem Gespräche über ein gemeinsames Vorgehen aller 16 Bundesländer am Donnerstag ohne Ergebnis zu Ende gegangen waren, prüft Baden-Württemberg nun, ob es die Auffanglösung für die Beschäftigten zunächst alleine auf den Weg bringt. Eine Entscheidung soll aber erst im Laufe der kommenden Woche fallen. Eine Transfergesellschaft würde die 11 000 vor der Entlassung stehenden Beschäftigten vor dem Fall in die Arbeitslosigkeit bewahren.
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